Lore bürgstein (18 resultados)

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Taschenbuch. Condición: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, , Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Essay gibt einen kurzen Überblick über die Geschichte des heutigen Kroatiens. Beginnend bei König Tomislav (ca…. 910-928) beschreibt es die Entwicklung des Landes bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945.

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Taschenbuch. Condición: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Medizin - Geschichte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Ein kurzer Überblick über die Ursprünge und Entwicklung der Medizinalgesetzgebung in Deutschland, die bei Bedarf erweitert werden kann.I…m Altertum bildeten sich in den Hochkulturen von China, Indien und im Mittelmeerraum unterschiedliche Medizinsysteme heraus, die vielfach verändert und vermischt auch in der westlichen Alternativmedizin eine große Rolle spielen. Die traditionelle chinesische Medizin entstand etwa im zweiten Jahrtausend v.Chr. aus einfachen Dämonen- und Ahnenheilkulturen. Die praktische Medizin ist aus der Zeit um 300 v.Chr. bekannt. Die Ayurveda-Medizin Indiens wurde ebenfalls aus den älteren, magisch-theistischen Glaubensinhalten definiert. Sie beruht theoretisch auf einer Temperamentenlehre verbunden mit einer Gleichgewichtsphysilogie der Elemente Luft, Galle und Schleim, also auf Ernährung und Meditationsübungen, wie z.B. Yoga. (Das Gesundheitssystem, Ausgabe der deutschen Krankenkassen 1993-2006). In der Medizin der ägyptischen, griechischen und römischen Antike wurzelt die heute weltweit verbreitete westliche Medizin. Historiker teilen die antike Medizin in vier Phasen ein. Die erste, theurgisch-magische Medizin behandelte Kranke in Tempeln und versuchte, göttliche Heilwunder auszulösen. Ihr Ende wird mit der Lebenszeit des Hippokrates von Kos (460-380/70v.Chr.) assoziiert. Hippokrates war Namensgeber einer neuen Naturphilosophie aus Elementenlehre und Qualitätenpathologie, die ärztliches Handeln vom direkten Einfluß der Gottheiten unabhängig machte.

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Taschenbuch. Condición: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Fachbuch aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Gegen Ende des 10. Jahrhunderts begann der Prozeß der Herauslösung der Städte aus dem Landbezirk, in dem sie bis dahin lagen. Sie bildeten einen eigenen… Gerichtsbezirk unter einem Stadtrichter, der vom Stadtherren eingesetzt wurde. Vertreter des Stadtherren war der Vogt oder Schultheiß. Die Mehrzahl der Bewohner der Städte war von dem Stadtherren oder von anderen adligen Grundherren personenrechtlich abhängig (Hörige, Zensuale, Ministeriale), die Freien in der Minderzahl. 1184-88 bestätigte Kaiser Barbarossa Privilegien, die für die Entwicklung des Städtewesens und der bürgerlichen Freiheiten wichtig waren. So verbriefte er das Recht der persönlichen Freiheit den Bewohnern von Lübeck und Bremen. Um die siebziger Jahre des 12. Jahrhunderts begann auch im Norden des Reiches das Zeitalter der Städtegründungen östlichder Elbe, nachdem Lübeck 1158 das zweite Mal gegründet worden war, Rostock folgte 1218. Durch Zölle, Steuern und andere Einnahmen flossen den Landesherrenerhebliche Geldeinnahmen aus ihren Städten als Trägern der neuen Geldwirtschaft zu. Und die Städte stellten einen erheblichen Teil der militärischen Stärke ihres Landesherren. Bei jeder Stadtgründung wurde ein schon bewährtes Stadtrecht übernommen oder vom Stadtherren eines bestimmt. Das älteste Stadtrecht war das Soester von 1150, welches zum Teil in das Lübecker von 1227 und 1236 integriert wurde, neben welchem noch das Magdeburger von 1181 bestand, alle waren weit verbreitet. Unter Willkürrecht verstand man das Recht, die inneren Angelegenheiten selbst durch Verfügungen ordnen zu dürfen, wobei das Gemeindemitglied durch seinen Eid zur Einhaltung der Willküren (Kohre) gebunden war. Die hoheitlichen Rechte betrafen die an den Stadtherren übergegangenen königlichen Regalien von Zoll und Münze, das Befestigungsrecht sowie das Militärwesen und die Verfügung über Einnahmen aller Art. Die hohe Gerichtsbarkeit behielt der Stadtherr auch meist in der Hand, ebenso das Satzungsrecht (Gebot und Verbot zu erlassen). In Lübeck befand sich die Hochgerichtsbarkeit seit 1263 in bürgerlicher Hand. [.].

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Taschenbuch. Condición: Neu. Aus der Geschichte der Hanse | Lore Bürgstein | Taschenbuch | 64 S. | Deutsch | 2016 | GRIN Verlag | EAN 9783668279681 | Verantwortliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, 80337 München, info[at]grin[dot]com | Anbieter: preigu.

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Condición: Hervorragend. Zustand: Hervorragend | Sprache: Deutsch | Produktart: Bücher | Fachbuch aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Gegen Ende des 10. Jahrhunderts begann der Prozeß der Herauslösung der Städte aus dem Landbezirk, in dem sie bis dahin lagen. Sie bildeten einen…eigenen Gerichtsbezirk unter einem Stadtrichter, der vom Stadtherren eingesetzt wurde. Vertreter des Stadtherren war der Vogt oder Schultheiß. Die Mehrzahl der Bewohner der Städte war von dem Stadtherren oder von anderen adligen Grundherren personenrechtlich abhängig (Hörige, Zensuale, Ministeriale), die Freien in der Minderzahl. 1184-88 bestätigte Kaiser Barbarossa Privilegien, die für die Entwicklung des Städtewesens und der bürgerlichen Freiheiten wichtig waren. So verbriefte er das Recht der persönlichen Freiheit den Bewohnern von Lübeck und Bremen. Um die siebziger Jahre des 12. Jahrhunderts begann auch im Norden des Reiches das Zeitalter der Städtegründungen östlichder Elbe, nachdem Lübeck 1158 das zweite Mal gegründet worden war, Rostock folgte 1218. Durch Zölle, Steuern und andere Einnahmen flossen den Landesherrenerhebliche Geldeinnahmen aus ihren Städten als Trägern der neuen Geldwirtschaft zu. Und die Städte stellten einen erheblichen Teil der militärischen Stärke ihres Landesherren. Bei jeder Stadtgründung wurde ein schon bewährtes Stadtrecht übernommen oder vom Stadtherren eines bestimmt. Das älteste Stadtrecht war das Soester von 1150, welches zum Teil in das Lübecker von 1227 und 1236 integriert wurde, neben welchem noch das Magdeburger von 1181 bestand, alle waren weit verbreitet. Unter Willkürrecht verstand man das Recht, die inneren Angelegenheiten selbst durch Verfügungen ordnen zu dürfen, wobei das Gemeindemitglied durch seinen Eid zur Einhaltung der Willküren (Kohre) gebunden war. Die hoheitlichen Rechte betrafen die an den Stadtherren übergegangenen königlichen Regalien von Zoll und Münze, das Befestigungsrecht sowie das Militärwesen und die Verfügung über Einnahmen aller Art. Die hohe Gerichtsbarkeit behielt der Stadtherr auch meist in der Hand, ebenso das Satzungsrecht (Gebot und Verbot zu erlassen). In Lübeck befand sich die Hochgerichtsbarkeit seit 1263 in bürgerlicher Hand. [.].

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Taschenbuch. Condición: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Medizin - Geschichte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Ein kurzer Überblick über die Ursprünge und Entwicklung der Medizinalgesetzgebung in Deutschland, die bei Bedarf erweite…rt werden kann.Im Altertum bildeten sich in den Hochkulturen von China, Indien und im Mittelmeerraum unterschiedliche Medizinsysteme heraus, die vielfach verändert und vermischt auch in der westlichen Alternativmedizin eine große Rolle spielen. Die traditionelle chinesische Medizin entstand etwa im zweiten Jahrtausend v.Chr. aus einfachen Dämonen- und Ahnenheilkulturen. Die praktische Medizin ist aus der Zeit um 300 v.Chr. bekannt. Die Ayurveda-Medizin Indiens wurde ebenfalls aus den älteren, magisch-theistischen Glaubensinhalten definiert. Sie beruht theoretisch auf einer Temperamentenlehre verbunden mit einer Gleichgewichtsphysilogie der Elemente Luft, Galle und Schleim, also auf Ernährung und Meditationsübungen, wie z.B. Yoga. (Das Gesundheitssystem, Ausgabe der deutschen Krankenkassen 1993-2006). In der Medizin der ägyptischen, griechischen und römischen Antike wurzelt die heute weltweit verbreitete westliche Medizin. Historiker teilen die antike Medizin in vier Phasen ein. Die erste, theurgisch-magische Medizin behandelte Kranke in Tempeln und versuchte, göttliche Heilwunder auszulösen. Ihr Ende wird mit der Lebenszeit des Hippokrates von Kos (460-380/70v.Chr.) assoziiert. Hippokrates war Namensgeber einer neuen Naturphilosophie aus Elementenlehre und Qualitätenpathologie, die ärztliches Handeln vom direkten Einfluß der Gottheiten unabhängig machte. 20 pp. Deutsch.

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Taschenbuch. Condición: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, , Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Essay gibt einen kurzen Überblick über die Geschichte des heutigen Kroatiens. Beginnend bei Kö…nig Tomislav (ca. 910-928) beschreibt es die Entwicklung des Landes bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. 16 pp. Deutsch.

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Taschenbuch. Condición: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Fachbuch aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Gegen Ende des 10. Jahrhunderts begann der Prozeß der Herauslösung der Städte aus dem Landbezirk, in dem sie bis dahin lagen. Sie bildet…en einen eigenen Gerichtsbezirk unter einem Stadtrichter, der vom Stadtherren eingesetzt wurde. Vertreter des Stadtherren war der Vogt oder Schultheiß. Die Mehrzahl der Bewohner der Städte war von dem Stadtherren oder von anderen adligen Grundherren personenrechtlich abhängig (Hörige, Zensuale, Ministeriale), die Freien in der Minderzahl. 1184-88 bestätigte Kaiser Barbarossa Privilegien, die für die Entwicklung des Städtewesens und der bürgerlichen Freiheiten wichtig waren. So verbriefte er das Recht der persönlichen Freiheit den Bewohnern von Lübeck und Bremen. Um die siebziger Jahre des 12. Jahrhunderts begann auch im Norden des Reiches das Zeitalter der Städtegründungen östlichder Elbe, nachdem Lübeck 1158 das zweite Mal gegründet worden war, Rostock folgte 1218. Durch Zölle, Steuern und andere Einnahmen flossen den Landesherrenerhebliche Geldeinnahmen aus ihren Städten als Trägern der neuen Geldwirtschaft zu. Und die Städte stellten einen erheblichen Teil der militärischen Stärke ihres Landesherren. Bei jeder Stadtgründung wurde ein schon bewährtes Stadtrecht übernommen oder vom Stadtherren eines bestimmt. Das älteste Stadtrecht war das Soester von 1150, welches zum Teil in das Lübecker von 1227 und 1236 integriert wurde, neben welchem noch das Magdeburger von 1181 bestand, alle waren weit verbreitet. Unter Willkürrecht verstand man das Recht, die inneren Angelegenheiten selbst durch Verfügungen ordnen zu dürfen, wobei das Gemeindemitglied durch seinen Eid zur Einhaltung der Willküren (Kohre) gebunden war. Die hoheitlichen Rechte betrafen die an den Stadtherren übergegangenen königlichen Regalien von Zoll und Münze, das Befestigungsrecht sowie das Militärwesen und die Verfügung über Einnahmen aller Art. Die hohe Gerichtsbarkeit behielt der Stadtherr auch meist in der Hand, ebenso das Satzungsrecht (Gebot und Verbot zu erlassen). In Lübeck befand sich die Hochgerichtsbarkeit seit 1263 in bürgerlicher Hand. [.] 64 pp. Deutsch.

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Taschenbuch. Condición: Neu. This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware -Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, , Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Essay gibt einen kurzen Überblick über die Geschichte des heutigen Kroatiens. Beginnend bei König Tomislav (ca.… 910-928) beschreibt es die Entwicklung des Landes bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945.Books on Demand GmbH, Überseering 33, 22297 Hamburg 16 pp. Deutsch.

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Taschenbuch. Condición: Neu. Medizin und Recht, eine medizin-rechtshistorische Abhandlung | Lore Bürgstein | Taschenbuch | 20 S. | Deutsch | 2016 | GRIN Verlag | EAN 9783668158214 | Verantwortliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, 80337 München, info[at]grin[dot]com | Anbieter: preigu Print on Demand.

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Taschenbuch. Condición: Neu. Kurze Geschichte Kroatiens (Croatia, Hrvatska) | Lore Bürgstein | Taschenbuch | 16 S. | Deutsch | 2015 | GRIN Verlag | EAN 9783668085480 | Verantwortliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, 80337 München, info[at]grin[dot]com | Anbieter: preigu Print on Demand.

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