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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Rechtsphilosophische Deutung politischer Ordnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Leben des John Lock gilt als exemplarisch für das eines politisch engagierten Mannes im England des 17. Jahrhunderts. Am 29. August 1632 in Wrington geboren, entstammte Locke jenem puritanischen Milieu, das in England Handel und Gewerbe voran brachte. Locke wurde auf Grund seiner Herkunft die gediegenste Ausbildung zu Teil, die England in der damaligen Zeit bieten konnte. Er absolvierte sein Studium in der vorgesehenen Zeit, war 1658 Master of Arts und lehrte sodann als Tutor und Dozent für Moralphilosophie und Rhetorik an seinem College. Er schloss sich dem Naturforscher Boyle an und experimentierte mit ihm zusammen, nebenher betrieb er medizinische Studien. Im Jahre 1660, zu Beginn der Restauration, verfasste Locke seine ersten politischen Abhandlungen. Ob er in seinen jungen Jahren die calvinistische Auffassung seiner Eltern geteilt hat, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, jedoch kann festgehalten werden, dass er sich in seinen ersten Arbeiten als anglikanischer Royalist zeigte: Mit der Rückkehr Karls II. auf seinen angestammten Thron könne das geplagte Land nun endlich wieder Frieden und Sicherheit finden, Voraussetzung hierfür sei es allerdings, dass der Obrigkeit das Recht zustehe, alle Fragen des Gottesdienstes zu regeln. Seine Thesen versucht Locke, wie es damals üblich war, mit Argumenten aus der heiligen Schrift und naturrechtlichen Grundsätzen zu beweisen. Bedeutend für seinen weiteren Werdegang ist seine Begegnung mit Lord Ashley, dem späteren Grafen von Shaftsbury und einen der einflussreichsten Männer seiner Zeit, dessen Arzt er wird. Erst unter seinem Einfluss entwickelt Locke seine liberalen politischen Lehren, für die er heute bekannt ist. 1667 entsteht seine erste Toleranzschrift, der Essay concerning toleration, der darlegen soll welches Maß an Freiheit und Bindung dem Menschen zukommt. Hier revidiert er seine zuvor vertretene Meinung, dass der Staat alle Einzelheiten des Gottesdienstes regeln könne. Aus gesundheitlichen Gründen, Locke litt an Asthma, trat er 1675 eine Frankreichreise an, jedoch ist anzunehmen, dass auch politische Gründe ihn dazu bewogen, das Land zu verlassen, da Shaftsbury zu jener Zeit in politische Schwierigkeiten geraten war. Auf seinen Frankreichreisen lernt er bedeutende Gelehrte kennen, darunter Anhänger Gassendis . Es besteht Grund zu der Annahme, dass Locke vom Denken dieser Männer beeinflusst wurde. [.].
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Universität Erfurt, Veranstaltung: Entstehung und Wandel von Demokratien, Sprache: Deutsch, Abstract: Tatu Vanhanen hat für eine erstaunliche Anzahl an Staaten einen Index der Demokratisierung ab dem 19. Jahrhundert bis in die 90er Jahre des 20. Jahrhunderts entwickelt. Grundlage dieser Theorie sind die Schlüsseldimensionen der polyarchischen Demokratie nach Dahl: Partizipation und Wettstreit. Die Partizipation wird dabei anhand des Anteils der an den letzten Wahlen teilnehmenden Wähler an der Gesamtbevölkerung gemessen. Die Formel, die für die Berechnung von P verwendet wird lautet: P=Z/B 100, wobei Z die Anzahl der Wählen, die an der Wahl teilgenommen haben darstellt und B für die gesamte Bevölkerung steht. Der Wettbewerbsgrad W wird durch die Formel W= (100-S) ermittelt, wobei S den Stimmanteil erfasst, der bei der letzten Wahl zur nationalen Volksvertretung auf die stärkste Partei entfiel. Aus diesen beiden Komponenten ergibt sich Vanhanens Index der Demokratisierung. Die Formel zu seiner Berechnung lautet: D= (P W)/100. Es ist leicht zu erkennen, welche Konstruktion sich hinter diesem Index verbirgt: nehmen beide Dimensionen hohe Werte an, so nimmt auch der Demokratisierungsindex einen hohen Wert an. Ist hingegen entweder P oder W gleich 0, so ist auch D gleich 0. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es kein Wahlrecht gibt. Dasselbe gilt für den Fall, wenn der Wettbewerbsgrad gering ist, beispielsweise, weil es eine Staatspartei gibt, die das Politikgeschäft monopolisiert.
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Georg Jellinek gilt als der Klassiker der Allgemeinen Staatslehre und ist bis heute in der Rechts- und Sozialwissenschaft präsent. Nicht nur seinem Hauptwerk, dem 1900 erschienenen monumentalen Werk der Allgemeinen Staatslehre verdankt er diese Bezeichnung. Hans Kelsen zufolge ist diese die vollendete Zusammenfassung der Staatslehre des 19. Jahrhunderts . Auch Schriften, wie das System der subjektiven öffentlichen Rechte lösten eine lebhafte Diskussion aus. Noch heute wird die darin enthaltene Statuslehre zur Systematisierung der Grundrechte heran gezogen. Viele der von ihm formulierten Begriffe sind inzwischen zum Gemeingut der Staatslehre geworden. Obwohl in der früheren Bundesrepublik seine Sichtweise von Staat und Recht mancherorts auf Ablehnung oder Unverständnis stieß, wird heute wieder über eine Anschlussfähigkeit seiner Thesen nachgedacht, um zeitgemäße Staatsbetrachtung durchführen zu können.
Idioma: Alemán
Publicado por GRIN Verlag, GRIN Verlag, 2009
ISBN 10: 3640398688 ISBN 13: 9783640398683
Librería: AHA-BUCH GmbH, Einbeck, Alemania
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Universität Erfurt, Veranstaltung: Grundfragen der verfassungs-, steuer- und sozialrechtlichen Stellung der Familie, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Schutz des ungeborenen Lebens kann in unterschiedlichenZusammenhängen von Bedeutung sein. Hier sollen drei Fallgruppenunterschieden werden: Als erstes zu nennen ist die nicht- therapeutischeAbtreibung, die den Hauptteil des Referates in Anspruch nehmen wird.Außerdem zu nennen ist der Fall, dass ein ungeborenes Kind gegen den Willender Mutter getötet wird. Einen solchen Sachverhalt hatte der EGMR zuentscheiden, da eine im 6. Monat schwangere Frau bei einer Untersuchung ihrKind verlor. In einem solchen Fall, in dem kein Konflikt zwischen Mutter unddem Ungeborenen vorliegt, spricht einiges dafür, das Recht des Ungeborenenso zu konzipieren, wie das Lebensrecht bereits Geborener. Möglicherweise seidas Leben des Ungeborenen jedoch auch über die Rechte der Mutter zuschützen.Außerdem zu nennen sind die Tatbestände, die innerhalb desEmbryonenschutzgesetzes genannt werden So macht sich derjenige nach 1Abs. 1 Nr. 2 ESchG strafbar, der menschliche Embryonen zuForschungszwecken erzeugt. Ebenso soll verhindert werden, dass an bereitsvorhandenen Embryonen geforscht wird; außerdem verboten ist das sogenannte Klonen. Die Würde des Menschen hat in all diesen Fällen Vorrangvor der Forschung. Der Staat ist von Verfassung wegen verpflichtet, die Würdedes Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) und das Leben (Art. 2 Abs. 2 GG) zuschützen. Diese objektive Wertentscheidung des Grundgesetzes setzt demSelbstbestimmungsrecht des Einzelnen sowie der Freiheit der Forschung (Art.5 Abs. 3 GG) Grenzen.Allen drei Fallgruppen gemeinsam ist die Frage, wann der Mensch Mensch undso zum Träger des grundrechtlichen Schutzes des Lebens und derMenschenwürde wird. Neben dem Versuch der Beantwortung dieser Frage, miteinem Blick auf das Grundrecht auf Leben und den Schutz derMenschenwürde, soll auch die Entwicklung der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch bis zu der heute geltenden Regelung hier diskutiertwerden. Neben dieser weitestgehend herrschenden Meinung muss jedoch auchdas davon abweichende Konzept Horst Dreiers zur Sprache kommen, der voneinem gestuften vorgeburtlichen Lebensschutz spricht. Letztendlich soll einGespräch in einer Schwangerschaftskonfiktberatungsstelle einen Blick in diegängige Praxis der Beratung ermöglichen.
Idioma: Alemán
Publicado por GRIN Verlag, GRIN Verlag, 2009
ISBN 10: 3640398696 ISBN 13: 9783640398690
Librería: AHA-BUCH GmbH, Einbeck, Alemania
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, einseitig bedruckt, Note: 3,0, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee allgemeiner und unveräußerlicher Menschenrechte, die jeder staatlichen Gewaltvorausgehen, gewinnt im 18. Jahrhundert geschichtliche Realität. Diese Idee ist auf diePhilosophie John Lockes begründet: er ist es, der die Trias natürlicher Rechte nennt undbegründet.Diese Arbeit soll neben der unverzichtbaren Darstellung des Naturzustandes, des natürlichenGesetzes und der natürlichen Rechte auch Parallelen und Unterschiede zur Theorie vonHobbes aufzeigen. Der Hauptteil dieser Arbeit zielt jedoch darauf ab, darzulegen in welchvielfältiger Weise die Ideen Lockes im Grundgesetz der Bundesrepublik zu finden sind.Neben der Trias der natürlichen Rechte: Leben, Freiheit, Eigentum zählt auch die Gleichheit,die Religionsfreiheit und auch die Menschenwürde zu den Ideen Lockes. Zwar findet diesekeine wörtliche Erwähnung in seinen Texten, jedoch sind die Menschenrechte, die er alsunveräußerlich bezeichnet, nicht ohne die Vorstellung der Würde des Menschen denkbar.Doch, um in das deutsche Grundgesetz einzugehen, mussten die Ideen, die von Lockeentwickelt wurden einen langen Weg durch unterschiedlichste Verfassungen auf sich nehmen,der in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung begann und sich zu Beginn derfranzösischen Revolution mit der Déclaration des droits de l'homme et du citoyen fortsetzte. Hierin kommt das liberale Menschenrechtsverständnis, mit dem klassischenKatalog von Freiheitsrechten, die jede staatliche Gewalt zu akzeptieren hat, zum Ausdruck.Viele Namen waren an den Vorbereitungen dieser beteilig, jedoch ragt ein Name über dieandren hinaus: sowohl als Begründer liberaler Menschenrechte als auch als Hauptgegner fürKritiker an diesem Konzept: John Locke.
Idioma: Alemán
Publicado por GRIN Verlag, GRIN Verlag, 2009
ISBN 10: 3640398661 ISBN 13: 9783640398669
Librería: AHA-BUCH GmbH, Einbeck, Alemania
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Sonstiges, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen so heißt es in der Präambel der deutschen Verfassung. Doch es stellt sich die Frage, um welchen Gott es sich handelt, den jüdischen, christlichen, oder buddhistischen. Oder handelt es um einen offenen Begriff, den jeder für sich selbst ausfüllen kann An welchen Stellen ist dieser Gott überhaupt zu finden und lässt sich dieser Gottesbegriff mit dem Prinzip der staatlichen Neutralität vereinen Kurz: wer ist der Gott des Grundgesetzes und der Verfassungen der Länder und gehört er überhaupt an diese Stellen Wird der Staat so an eine bestimmte Religionsvorstellung gebunden Soll der Staat ein christlicher sein Immerhin darf nicht übersehen werden, dass bei der Gründung der Bundesrepublik die stärkste politische Partei sich als christlich bezeichnete. So steht der Gott des Grundgesetzes auf der Tagesordnung der politischen Diskurse. Die vielfältigen religiös-weltanschaulichen Überzeugungen, die in Deutschland zu finden sind, insbesondere die unterschiedlichen Vorstellungen des Verhältnisses von Kirche zu Staat, lassen den Gottesbegriff zum Reizwort werden. Die Bezugnahme auf Gott ist zu streichen so besagt es der Antrag vom 21.04.1993 der Bündnis90/Die Grünen innerhalb der staatsrechtlichen Debatte im Zuge des Einigungsvertrages. Brisant wurde die Diskussion um den Gottesbegriff des Grundgesetzes bei der Diskussion um die Präambel der europäischen Verfassung. So meinte Wolfgang Ullmann (Bündnis 90/Die Grünen), die Berufung auf Gott sei aus der Verfassung zu streichen. Die Widerreden waren heftig, Schlagzeilen in der Presse aufgeregt: Ein Pfarrer will Gott aus dem Grundgesetz streichen lassen. So hat das Thema Gott im Grundgesetz eine größere Öffentlichkeit erreicht.
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. Der Gottesbegriff des Grundgesetzes | Alexandra Kloß | Taschenbuch | 32 S. | Deutsch | 2009 | GRIN Verlag | EAN 9783640398669 | Verantwortliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, 80337 München, info[at]grin[dot]com | Anbieter: preigu.
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. Der Schutz des ungeborenen Lebens | Alexandra Kloß | Taschenbuch | 32 S. | Deutsch | 2009 | GRIN Verlag | EAN 9783640398683 | Verantwortliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, 80337 München, info[at]grin[dot]com | Anbieter: preigu.
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. John Locke - Geschichte der Grundrechte | Alexandra Kloß | Taschenbuch | 40 S. | Deutsch | 2009 | GRIN Verlag | EAN 9783640398690 | Verantwortliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, 80337 München, info[at]grin[dot]com | Anbieter: preigu.
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Auffassung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen (BMFSFJ, März 2008 S. 5). Im Rahmen der Magisterarbeit wurde diskutiert, in wie weit verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber diesem Gesetz bestehen und welche ökonomischen Auswirkungen mit der Veränderung der Leistung verbunden sind.Es konnte festgestellt werden, dass gravierende verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes bestehen, da durch das Gesetz zum Elterngeld die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht gefördert, sondern behindert wird.Weitere Probleme ergeben sich aus der Ungleichbehandlung, die sich aus der Ausgestaltung des Elterngeldes als Lohnersatzleistung ergeben. Hier wäre die Ausgestaltung einerbeitragsfinanzierten Sozialversicherung sinnvoller gewesen. Weitere Bedenken bestehen bezüglich Art. 6 I GG, da der Gesetzgeber mit der Umgestaltung der Leistung konkreteVerhaltensänderungen bei den Adressaten bewirken will.Die aus der Befragung von 115 Teilnehmern resultierenden Ergebnisse zeigten, dass junge Akademiker sehr wohl einen Einfluss der Politik in ihre Entscheidung für Kinder erkennen, jedoch sich nicht dazu zwingen lassen, Kinder zu haben, sondern sich von der Politik vor allem mehr Angebote zur Kinderbetreuung wünschen. Des Weiteren wurde mehr Engagement von Seiten der Unternehmen gefordert. Imempirischen Teil der Arbeit zeigte sich, dass die jungenAkademiker ganz ähnlich reagierten, wie der Durchschnitt der restlichen Bevölkerung. An die Ergebnisse der eigenen Umfrage anknüpfend zeigte der letzte Teil der Arbeit Grundlagen derTheorie zu Fertilitätsentscheidungen auf, welche durch die klassischen Arbeiten von Malthus, Brentano, Leibenstein, Becker, sowie die zeitgenössische von Steinmann repräsentiertwurden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es fraglich ist, ob es sich bei dieser Maßnahme um den wesentlichen Schritt zur Neuorientierung der Familienpolitik handelt. Ein deutlicher Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten, sowohl im Bereich Kinderkrippen,und gärten als auch im Bereich der Ganztagsschulen ist ebenso als wichtiger Schritt zu beachten. Des Weiteren sollten die Unternehmen sich mehr für die Vereinbarkeit vonFamilien und Beruf engagieren.
EUR 13,15
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Añadir al carritoCondición: Hervorragend. Zustand: Hervorragend | Sprache: Deutsch | Produktart: Bücher | Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,3, Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Rechtsphilosophische Deutung politischer Ordnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Leben des John Lock gilt als exemplarisch für das eines politisch engagierten Mannes im England des 17. Jahrhunderts. Am 29. August 1632 in Wrington geboren, entstammte Locke jenem puritanischen Milieu, das in England Handel und Gewerbe voran brachte. Locke wurde auf Grund seiner Herkunft die gediegenste Ausbildung zu Teil, die England in der damaligen Zeit bieten konnte. Er absolvierte sein Studium in der vorgesehenen Zeit, war 1658 Master of Arts und lehrte sodann als Tutor und Dozent für Moralphilosophie und Rhetorik an seinem College. Er schloss sich dem Naturforscher Boyle an und experimentierte mit ihm zusammen, nebenher betrieb er medizinische Studien. Im Jahre 1660, zu Beginn der Restauration, verfasste Locke seine ersten politischen Abhandlungen. Ob er in seinen jungen Jahren die calvinistische Auffassung seiner Eltern geteilt hat, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, jedoch kann festgehalten werden, dass er sich in seinen ersten Arbeiten als anglikanischer Royalist zeigte: Mit der Rückkehr Karls II. auf seinen angestammten Thron könne das geplagte Land nun endlich wieder Frieden und Sicherheit finden, Voraussetzung hierfür sei es allerdings, dass der Obrigkeit das Recht zustehe, alle Fragen des Gottesdienstes zu regeln. Seine Thesen versucht Locke, wie es damals üblich war, mit Argumenten aus der heiligen Schrift und naturrechtlichen Grundsätzen zu beweisen. Bedeutend für seinen weiteren Werdegang ist seine Begegnung mit Lord Ashley, dem späteren Grafen von Shaftsbury und einen der einflussreichsten Männer seiner Zeit, dessen Arzt er wird. Erst unter seinem Einfluss entwickelt Locke seine liberalen politischen Lehren, für die er heute bekannt ist. 1667 entsteht seine erste Toleranzschrift, der Essay concerning toleration, der darlegen soll welches Maß an Freiheit und Bindung dem Menschen zukommt. Hier revidiert er seine zuvor vertretene Meinung, dass der Staat alle Einzelheiten des Gottesdienstes regeln könne. Aus gesundheitlichen Gründen, Locke litt an Asthma, trat er 1675 eine Frankreichreise an, jedoch ist anzunehmen, dass auch politische Gründe ihn dazu bewogen, das Land zu verlassen, da Shaftsbury zu jener Zeit in politische Schwierigkeiten geraten war. Auf seinen Frankreichreisen lernt er bedeutende Gelehrte kennen, darunter Anhänger Gassendis . Es besteht Grund zu der Annahme, dass Locke vom Denken dieser Männer beeinflusst wurde. [.].
EUR 13,28
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Añadir al carritoCondición: Sehr gut. Zustand: Sehr gut | Sprache: Deutsch | Produktart: Bücher | Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 3,0, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee allgemeiner und unveräußerlicher Menschenrechte, die jeder staatlichen Gewaltvorausgehen, gewinnt im 18. Jahrhundert geschichtliche Realität. Diese Idee ist auf diePhilosophie John Lockes begründet: er ist es, der die Trias natürlicher Rechte nennt undbegründet.Diese Arbeit soll neben der unverzichtbaren Darstellung des Naturzustandes, des natürlichenGesetzes und der natürlichen Rechte auch Parallelen und Unterschiede zur Theorie vonHobbes aufzeigen. Der Hauptteil dieser Arbeit zielt jedoch darauf ab, darzulegen in welchvielfältiger Weise die Ideen Lockes im Grundgesetz der Bundesrepublik zu finden sind.Neben der Trias der natürlichen Rechte: Leben, Freiheit, Eigentum zählt auch die Gleichheit,die Religionsfreiheit und auch die Menschenwürde zu den Ideen Lockes. Zwar findet diesekeine wörtliche Erwähnung in seinen Texten, jedoch sind die Menschenrechte, die er alsunveräußerlich bezeichnet, nicht ohne die Vorstellung der Würde des Menschen denkbar.Doch, um in das deutsche Grundgesetz einzugehen, mussten die Ideen, die von Lockeentwickelt wurden einen langen Weg durch unterschiedlichste Verfassungen auf sich nehmen,der in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung begann und sich zu Beginn derfranzösischen Revolution mit der ¿Déclaration des droits de l'homme et du citoyen¿fortsetzte. Hierin kommt das liberale Menschenrechtsverständnis, mit dem klassischenKatalog von Freiheitsrechten, die jede staatliche Gewalt zu akzeptieren hat, zum Ausdruck.Viele Namen waren an den Vorbereitungen dieser beteilig, jedoch ragt ein Name über dieandren hinaus: sowohl als Begründer liberaler Menschenrechte als auch als Hauptgegner fürKritiker an diesem Konzept: John Locke.
EUR 52,95
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. Das Elterngeld - Eine ökonomische und juristische Analyse | Alexandra Kloß | Taschenbuch | 180 S. | Deutsch | 2009 | GRIN Verlag | EAN 9783640393817 | Verantwortliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, 80337 München, info[at]grin[dot]com | Anbieter: preigu.
Idioma: Alemán
Publicado por Springer Fachmedien Wiesbaden, Springer Vieweg, 2016
ISBN 10: 3658123656 ISBN 13: 9783658123659
Librería: AHA-BUCH GmbH, Einbeck, Alemania
EUR 69,99
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Alexandra Kloß zeigt auf, welche Faktoren die wegweisende Entscheidung der Studienwahl beeinflussen. Sie analysiert sowohl soziale Determinanten, wie die Anzahl der Geschwister, die Familienkonstellation und insbesondere die soziale Herkunft, als auch institutionelle Einflussfaktoren, wie Studienfinanzierungsmodelle, Studiengebühren oder auch Zulassungsbeschränkungen. Die unterschiedlichen Aspekte der Fragestellung werden anhand eigens erhobener Umfragedaten in Thüringen sowie der Datensätze des NEPS und des Studierendensurveys in 11 Wellen untersucht. Dabei wird deutlich, dass die Studienwahl viel weniger vom eigenen Willen geprägt ist, als man annehmen mag.
Librería: preigu, Osnabrück, Alemania
EUR 69,99
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. Der Studienwahlprozess | Soziale und institutionelle Einflussfaktoren | Alexandra Kloß | Taschenbuch | xviii | Deutsch | 2016 | Springer Vieweg | EAN 9783658123659 | Verantwortliche Person für die EU: Springer Gabler in Springer Science + Business Media, Tiergartenstr. 15-17, 69121 Heidelberg, juergen[dot]hartmann[at]springer[dot]com | Anbieter: preigu.
Idioma: Alemán
Publicado por GRIN Verlag, GRIN Verlag Aug 2009, 2009
ISBN 10: 3640398718 ISBN 13: 9783640398713
Librería: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Alemania
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Universität Erfurt, Veranstaltung: Entstehung und Wandel von Demokratien, Sprache: Deutsch, Abstract: Tatu Vanhanen hat für eine erstaunliche Anzahl an Staaten einen Index der Demokratisierung ab dem 19. Jahrhundert bis in die 90er Jahre des 20. Jahrhunderts entwickelt. Grundlage dieser Theorie sind die Schlüsseldimensionen der polyarchischen Demokratie nach Dahl: Partizipation und Wettstreit. Die Partizipation wird dabei anhand des Anteils der an den letzten Wahlen teilnehmenden Wähler an der Gesamtbevölkerung gemessen. Die Formel, die für die Berechnung von P verwendet wird lautet: P=Z/B 100, wobei Z die Anzahl der Wählen, die an der Wahl teilgenommen haben darstellt und B für die gesamte Bevölkerung steht. Der Wettbewerbsgrad W wird durch die Formel W= (100-S) ermittelt, wobei S den Stimmanteil erfasst, der bei der letzten Wahl zur nationalen Volksvertretung auf die stärkste Partei entfiel. Aus diesen beiden Komponenten ergibt sich Vanhanens Index der Demokratisierung. Die Formel zu seiner Berechnung lautet: D= (P W)/100. Es ist leicht zu erkennen, welche Konstruktion sich hinter diesem Index verbirgt: nehmen beide Dimensionen hohe Werte an, so nimmt auch der Demokratisierungsindex einen hohen Wert an. Ist hingegen entweder P oder W gleich 0, so ist auch D gleich 0. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es kein Wahlrecht gibt. Dasselbe gilt für den Fall, wenn der Wettbewerbsgrad gering ist, beispielsweise, weil es eine Staatspartei gibt, die das Politikgeschäft monopolisiert. 20 pp. Deutsch.
Librería: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Alemania
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Sonstiges, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen so heißt es in der Präambel der deutschen Verfassung. Doch es stellt sich die Frage, um welchen Gott es sich handelt, den jüdischen, christlichen, oder buddhistischen. Oder handelt es um einen offenen Begriff, den jeder für sich selbst ausfüllen kann An welchen Stellen ist dieser Gott überhaupt zu finden und lässt sich dieser Gottesbegriff mit dem Prinzip der staatlichen Neutralität vereinen Kurz: wer ist der Gott des Grundgesetzes und der Verfassungen der Länder und gehört er überhaupt an diese Stellen Wird der Staat so an eine bestimmte Religionsvorstellung gebunden Soll der Staat ein christlicher sein Immerhin darf nicht übersehen werden, dass bei der Gründung der Bundesrepublik die stärkste politische Partei sich als christlich bezeichnete. So steht der Gott des Grundgesetzes auf der Tagesordnung der politischen Diskurse. Die vielfältigen religiös-weltanschaulichen Überzeugungen, die in Deutschland zu finden sind, insbesondere die unterschiedlichen Vorstellungen des Verhältnisses von Kirche zu Staat, lassen den Gottesbegriff zum Reizwort werden. Die Bezugnahme auf Gott ist zu streichen so besagt es der Antrag vom 21.04.1993 der Bündnis90/Die Grünen innerhalb der staatsrechtlichen Debatte im Zuge des Einigungsvertrages. Brisant wurde die Diskussion um den Gottesbegriff des Grundgesetzes bei der Diskussion um die Präambel der europäischen Verfassung. So meinte Wolfgang Ullmann (Bündnis 90/Die Grünen), die Berufung auf Gott sei aus der Verfassung zu streichen. Die Widerreden waren heftig, Schlagzeilen in der Presse aufgeregt: Ein Pfarrer will Gott aus dem Grundgesetz streichen lassen. So hat das Thema Gott im Grundgesetz eine größere Öffentlichkeit erreicht. 32 pp. Deutsch.
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Añadir al carritoTaschenbuch. Condición: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Universität Erfurt, Veranstaltung: Grundfragen der verfassungs-, steuer- und sozialrechtlichen Stellung der Familie, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Schutz des ungeborenen Lebens kann in unterschiedlichenZusammenhängen von Bedeutung sein. Hier sollen drei Fallgruppenunterschieden werden: Als erstes zu nennen ist die nicht- therapeutischeAbtreibung, die den Hauptteil des Referates in Anspruch nehmen wird.Außerdem zu nennen ist der Fall, dass ein ungeborenes Kind gegen den Willender Mutter getötet wird. Einen solchen Sachverhalt hatte der EGMR zuentscheiden, da eine im 6. Monat schwangere Frau bei einer Untersuchung ihrKind verlor. In einem solchen Fall, in dem kein Konflikt zwischen Mutter unddem Ungeborenen vorliegt, spricht einiges dafür, das Recht des Ungeborenenso zu konzipieren, wie das Lebensrecht bereits Geborener. Möglicherweise seidas Leben des Ungeborenen jedoch auch über die Rechte der Mutter zuschützen.Außerdem zu nennen sind die Tatbestände, die innerhalb desEmbryonenschutzgesetzes genannt werden So macht sich derjenige nach 1Abs. 1 Nr. 2 ESchG strafbar, der menschliche Embryonen zuForschungszwecken erzeugt. Ebenso soll verhindert werden, dass an bereitsvorhandenen Embryonen geforscht wird; außerdem verboten ist das sogenannte Klonen. Die Würde des Menschen hat in all diesen Fällen Vorrangvor der Forschung. Der Staat ist von Verfassung wegen verpflichtet, die Würdedes Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) und das Leben (Art. 2 Abs. 2 GG) zuschützen. Diese objektive Wertentscheidung des Grundgesetzes setzt demSelbstbestimmungsrecht des Einzelnen sowie der Freiheit der Forschung (Art.5 Abs. 3 GG) Grenzen.Allen drei Fallgruppen gemeinsam ist die Frage, wann der Mensch Mensch undso zum Träger des grundrechtlichen Schutzes des Lebens und derMenschenwürde wird. Neben dem Versuch der Beantwortung dieser Frage, miteinem Blick auf das Grundrecht auf Leben und den Schutz derMenschenwürde, soll auch die Entwicklung der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch bis zu der heute geltenden Regelung hier diskutiertwerden. Neben dieser weitestgehend herrschenden Meinung muss jedoch auchdas davon abweichende Konzept Horst Dreiers zur Sprache kommen, der voneinem gestuften vorgeburtlichen Lebensschutz spricht. Letztendlich soll einGespräch in einer Schwangerschaftskonfiktberatungsstelle einen Blick in diegängige Praxis der Beratung ermöglichen. 32 pp. Deutsch.
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