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Markus bã hler (1 resultados)

Autor: 
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  • Idioma: Alemán

    Editorial: Verlag Dr. Kovac, Hamburg, 2011

    383005792X / 9783830057925

    • Tapa blanda
    • Primera edición

    Librería: Verlag Dr. Kovac GmbH, Hamburg, AlemaniaVerlag Dr. Kovac GmbH

    Vendedor de 5 estrellas
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    Condición: Nuevo

    EUR 98,00

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    Cantidad disponible: 5 disponibles

    Softcover. Condición: neu. 1. Auflage. Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 93 376 pages. Der "Hauptaktionär" ist die Zentralfigur der aktienrechtlichen Regelung zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG). Obwohl seit Bestehen der Ausschlussregelung im Aktiengesetz viele der anfangs aufgeworfenen Fragestellungen in der Literatur behandelt und zum Teil von der Rechtsprechung entschieden worden sind, sind bezüglich der Hauptperson dieses Verfahrens nach wie vor einige Problemstellungen nicht oder nicht befriedigend bearbeitet worden. Die Studie arbeitet diese Problemstellungen heraus und versucht, sie einer dogmatisch sauberen und praktisch handhabbaren Là sung zuzuführen. Der erste Teil behandelt die "Person" des Hauptaktionärs als solche. Hier geht es um die Frage, welche Rechtsformen Hauptaktionär sein kà nnen und dies nach dem für sie geltenden Recht auch dürfen, mithin auch praktisch als Hauptaktionär einer Zielgesellschaft in Betracht kommen. Dabei zeigt die nähere Betrachtung, dass die Hauptaktionärseigenschaft mit einigen Rechtsformen (grundsätzlich) nicht kompatibel ist. Der zweite Teil - der Schwerpunkt der Untersuchung - handelt von der Eigenschaft eines Aktionärs als "Hauptaktionär", also der Bestimmung des Vorliegens einer 95prozentigen Kapitalbeteiligung. MaÃgeblich hierfür ist die Verweisung in § 327a Abs. 2 AktG auf die (originär konzernrechtlichen) Vorschriften des § 16 Abs. 2 und Abs. 4 AktG. Der Autor hat sich zum Ziel gesetzt, einen Beitrag zum Verständnis dieser Verweisung zu leisten und die aus ihr folgenden systematischen und teleologischen Beziehungen dieser Vorschriften zueinander herauszuarbeiten. Bezüglich des für die Berechnung relevanten Grundkapitals kommt der Autor nach einer ausführlichen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass entgegen der herrschenden Meinung, aber mit im Wesentlichen identischen Ergebnissen, neben den in § 16 Abs. 2 AktG genannten Aktien auch die in § 71d S. 2 AktG genannten Aktien vorab vom Grundkapital abgezogen werden müssen. Bezüglich des Kapitalanteils des Hauptaktionärs schlieÃlich stellen sich interessante und schwierige Zurechnungsfragen, die ebenfalls ausführlich begutachtet werden.…