Elsener p honorius (3 resultados)

Editorial: Räber, Luzern,, 1865
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ELSENER, P. Honorius.R.P. Theodosius Kapuziner, Generalvikar von Chur. Luzern, Räber,1865, 220x140mm, 80Seiten, broschiert. Photogr. portrait du P. Theodosius sur la page de titre. Envois Europe jusqu'à 150 EUR (frais de port non inclus): Sans frais additionnels. TVA prélevée via IOSS & Envoi en DDP (droits payés). Exceptions (t…axes postales locales à la charge de l'acheteur) : Italie, Lituanie (~2 EUR) & Roumanie (~25 RON). Contact via notre page d'accueil en cas de problème. / No hidden customs fees for Europe up to 150 EUR order (shipping costs not included), IOSS & DDP shipment. Local postal fees apply to buyers in IT, LT (~2 EUR) & RO (25 RON). Contact us via our homepage if needed.
Más imágenes[Vereinsstatuten, Gründungsstatuten] : Programm für Gründung eines Lehrerinnen-Seminars im Kanton Zug.
[Vereinsvorstand mit P. Honorius Elsener, u. Franz Josef Hegglin, Red./Hsg.].
Editorial: Einsiedeln, Gedruckt bei Gebr. Karl und Nikolaus Benziger 1850 -, 1850
- Tapa blanda
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8°. 4 SS. (Faltbogen). Schriftsatz in 7-Punkt Fraktur. Kopfvignette (2.5 x 5 cm) in Holzstich. Wenig Alters- u. Gebrauchsspuren. Gesamthaft gutes Exemplar. - - Vignette: Jesus spricht zu den Kindern - Vereinsvorstand nach S. Neumayer, 2003, p. 68 - "§ 1. Der Verein der Schulschwestern, welcher mit bischöflicher Genehmigung im Ja…hre 1844 im Kanton Zug sich gebildet und seither allgemeine Anerkennung gefunden hat, wünscht für seine Kandidatinnen ein Seminar zu errichten und mit demselben ein Pensionat für Töchter, sowie eine Versorgungsanstalt für seine gedienten Lehrerinnen zu verbinden; § 2. Da der Verein [.] nicht im Stande ist, die für den Ankauf und Einrichtung des Gebäudes erforderliche Summe von circa 12'000 Franken* zusammenzubringen; so haben einige Freunde christlicher Jugendbildung sich entschlossen, [.] eine Hülfsgesellschaft zu bilden. [.]. § 3. Wer sich verpflichtet [.] innert Jahresfrist wenigstens 24 Fr. [.] beizutragen, ist aktives Mitglied. Wer aber [.] das Unternehmen mit einem beliebigen Beitrag [.] unterstützt, wird als Wohlthäter [.] betrachtet. [.] [.] § 5. In der ersten Generalversammlung wird die Hülfsgesellschaft [.] eine definitive Direktion zur Leitung der Geschäfte ernennen. § 6. Diese Direktion hat nach den ihr gewordenen Aufträgen namens der Gesellschaft zu handeln [. .und] nachdem sie die Aufgabe gelöst und das Gebäude den Schulschwestern wird übergeben haben, ausführlichen Bericht mit spezifizirter Rechnung abzustatten. § 7. So lange der Verein der Schulschwestern das ihm abgetretene Gebäude [.] benützt, hat die Hülfsgesellschaft auf dasselbe keinerlei Ansprüche. [.] § 8. Wenn die Beiträge der noch lebenden Antheilnehmer nicht mehr ein Viertheil des Stiftungskapitals ausmachen, so treten an die Stelle der Hülfsgesellschaft : a) Die Regierung des Kantons Zug, b) die Kapitelsgeistlichkeit und c) der Gemeinderath der betreffenden Gemeinde mit je einer Stimme, von welchen deßhalb die Genehmigung unter Vorlegung des gegenwärtigen Programms nachzusuchen ist." (*1850 entspricht der Kostenvoranschlag gem. KPI 2009 rd. CHF 227'000, gem. Histor. Lohnindex HLI CHF 1'417'014) -- Bereits 1843/44 hatte der Kapuzinerpater Theodosius Florentini in Menzingen eine Gemeinschaft der Lehrschwestern gegründet und 1844 mit Pfr. Johann Joseph Röllin eine Mädchenschule errichtet, was den Beginn von beachtlichen Erweiterungen, Spezialisierungen, An-, Um- u. Neubauten bedeutete. (N. Eckert, Schlusspunkt nach 160 Jahren, in: Univ. Zürich, Inst. f. Erziehungswissenschaft, Schriftenreihe Hist. Bildungsforsch. H. 4, 2015, p. 25 u. ff.). - Im zugerischen Menzingen war man nach Regeneration und Sonderbundskrieg gewillt, der Kongregation "einen sicheren Rückhalt zu schaffen und sie vor allem in der Gegend zu verankern, da ausgebildete Lehrkräfte zu dieser Zeit nicht zahlreich und dadurch sehr gesucht sind. Deshalb bildet sich [.] im Jahr 1850 die 'Hilfsgesellschaft'. [.] Die Gesellschaft kauft im Oktober 1850 das Haus von Johann Peter Hegglin** [in Menzingen] als Wohn- und Unterrichtsgebäude [.] und übergibt es den Schwestern im Mai 1851. Damit ist der offizielle Anfang für das Primarlehrerinnenseminar gemacht." (etc.; ausführlich u. einlässlich S. Neumayer, in: Tugium 19/2003, p. 68, das 'Programm' als Exemplar der SKBZ erw. Anm. 38; **ein hinter dem im Dezember 1994 abgebrochenen sog. 'Kieferhaus' stehendes stattliches Haus, die 'Hegglin'sche Liegenschaft im Unterdorf'; P. Holzer, in: Tugium 12/1996, p. 120, m. Abb. 3; S. Neumayer p. 69, Abb. 6 u. p. 70, Abb. 8; zum 'ältesten Teil des Instituts Heiligkreuz', einem 'dreigeschossigen quadratischen Haus mit Zelt-Mansardendach aus dem letzten [19.] Jahrhundert' s. KD Kt. Zug I, 1934, p. 239; vgl. kloster-menzingen ch/mutterhaus, mit hist. photogr. Aufnahme). - Sprache: de.
Más imágenes[Vereinsstatuten, Gründungsstatuten] : Programm für Gründung eines Lehrerinnen-Seminars im Kanton Zug.
[Vereinsvorstand mit P. Honorius Elsener, u. Franz Josef Hegglin, Red./Hsg.].
Editorial: Einsiedeln, Gedruckt bei Gebr. Karl und Nikolaus Benziger 1850 -, 1850
- Tapa blanda
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EUR 35,00
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8°. 4 SS. (Faltbogen). Schriftsatz in 7-Punkt Fraktur. Kopfvignette (2.5 x 5 cm) in Holzstich. Wenig Alters- u. Gebrauchsspuren. Gesamthaft gutes Exemplar. - - Vignette: Jesus spricht zu den Kindern - Vereinsvorstand nach S. Neumayer, 2003, p. 68 - "§ 1. Der Verein der Schulschwestern, welcher mit bischöflicher Genehmigung im Ja…hre 1844 im Kanton Zug sich gebildet und seither allgemeine Anerkennung gefunden hat, wünscht für seine Kandidatinnen ein Seminar zu errichten und mit demselben ein Pensionat für Töchter, sowie eine Versorgungsanstalt für seine gedienten Lehrerinnen zu verbinden; § 2. Da der Verein [.] nicht im Stande ist, die für den Ankauf und Einrichtung des Gebäudes erforderliche Summe von circa 12'000 Franken* zusammenzubringen; so haben einige Freunde christlicher Jugendbildung sich entschlossen, [.] eine Hülfsgesellschaft zu bilden. [.]. § 3. Wer sich verpflichtet [.] innert Jahresfrist wenigstens 24 Fr. [.] beizutragen, ist aktives Mitglied. Wer aber [.] das Unternehmen mit einem beliebigen Beitrag [.] unterstützt, wird als Wohlthäter [.] betrachtet. [.] [.] § 5. In der ersten Generalversammlung wird die Hülfsgesellschaft [.] eine definitive Direktion zur Leitung der Geschäfte ernennen. § 6. Diese Direktion hat nach den ihr gewordenen Aufträgen namens der Gesellschaft zu handeln [. .und] nachdem sie die Aufgabe gelöst und das Gebäude den Schulschwestern wird übergeben haben, ausführlichen Bericht mit spezifizirter Rechnung abzustatten. § 7. So lange der Verein der Schulschwestern das ihm abgetretene Gebäude [.] benützt, hat die Hülfsgesellschaft auf dasselbe keinerlei Ansprüche. [.] § 8. Wenn die Beiträge der noch lebenden Antheilnehmer nicht mehr ein Viertheil des Stiftungskapitals ausmachen, so treten an die Stelle der Hülfsgesellschaft : a) Die Regierung des Kantons Zug, b) die Kapitelsgeistlichkeit und c) der Gemeinderath der betreffenden Gemeinde mit je einer Stimme, von welchen deßhalb die Genehmigung unter Vorlegung des gegenwärtigen Programms nachzusuchen ist." (*1850 entspricht der Kostenvoranschlag gem. KPI 2009 rd. CHF 227'000, gem. Histor. Lohnindex HLI CHF 1'417'014) -- Bereits 1843/44 hatte der Kapuzinerpater Theodosius Florentini in Menzingen eine Gemeinschaft der Lehrschwestern gegründet und 1844 mit Pfr. Johann Joseph Röllin eine Mädchenschule errichtet, was den Beginn von beachtlichen Erweiterungen, Spezialisierungen, An-, Um- u. Neubauten bedeutete. (N. Eckert, Schlusspunkt nach 160 Jahren, in: Univ. Zürich, Inst. f. Erziehungswissenschaft, Schriftenreihe Hist. Bildungsforsch. H. 4, 2015, p. 25 u. ff.). - Im zugerischen Menzingen war man nach Regeneration und Sonderbundskrieg gewillt, der Kongregation "einen sicheren Rückhalt zu schaffen und sie vor allem in der Gegend zu verankern, da ausgebildete Lehrkräfte zu dieser Zeit nicht zahlreich und dadurch sehr gesucht sind. Deshalb bildet sich [.] im Jahr 1850 die 'Hilfsgesellschaft'. [.] Die Gesellschaft kauft im Oktober 1850 das Haus von Johann Peter Hegglin** [in Menzingen] als Wohn- und Unterrichtsgebäude [.] und übergibt es den Schwestern im Mai 1851. Damit ist der offizielle Anfang für das Primarlehrerinnenseminar gemacht." (etc.; ausführlich u. einlässlich S. Neumayer, in: Tugium 19/2003, p. 68, das 'Programm' als Exemplar der SKBZ erw. Anm. 38; **ein hinter dem im Dezember 1994 abgebrochenen sog. 'Kieferhaus' stehendes stattliches Haus, die 'Hegglin'sche Liegenschaft im Unterdorf'; P. Holzer, in: Tugium 12/1996, p. 120, m. Abb. 3; S. Neumayer p. 69, Abb. 6 u. p. 70, Abb. 8; zum 'ältesten Teil des Instituts Heiligkreuz', einem 'dreigeschossigen quadratischen Haus mit Zelt-Mansardendach aus dem letzten [19.] Jahrhundert' s. KD Kt. Zug I, 1934, p. 239; vgl. kloster-menzingen ch/mutterhaus, mit hist. photogr. Aufnahme). - Sprache: de.