Descripción
4 Bände in 2 Bdn. (cpl.). Kl.-8°. XXX, 1 Bl., 371 (Bd. I.1/2 durchgehend paginiert) u. 1 Bl., 187 + 1 Bl., 258 SS., 1 Bl. Ident. gest. Titelvignetten. Schriftsatz in 7-Punkt Fraktur (dt.) bzw. Antiqua (la, it, fr). HLdr. d.Zt. (unterschiedlich etwas berieben u. fleckig, vorderes Gelenk von Bd. I um weniges angeplatzt) mit Rückenschildern, Kleisterpapierbezug (leicht unterschiedl.) und Lederecken, alls. fein gesprenkelter Schnitt. Erste u. einzige deutsche (Original-) Ausgabe. Seiten gelegentlich leicht stockfleckig (Vorsätze und äussere Lagen etwas mehr). Etwas Alters-, eher wenig Gebrauchsspuren, ident. Besitzervermerke a. Vorsätzen. Gesamthaft weitestgehend sauberes, recht gutes Exemplar. - - Barth 21871; Möller p. 1034 - Digitalis. u.a. in BVB/BSB u. e-rara - Italienische Version im gleichen Jahr u. Verlag - Politisches und historisch-staatsrechtliches Rechtfertigungswerk mit akribischer Belegsammlung zu den Herrschaftsrechten der Bündner im Veltlin und in den Grafschaften Chiavenna und Bormio im Prinzip seit der Annexion 1512 - Die Diskussion setzt an insbesondere bei den Schriften der patriotischen Veltliner Autoren P. A. Lavizzari und F. S. Quadrio, aber auch anonymer Verfasser von Streitschriften, die das Herrschaftsverhältnis und seine Praxis kritisch infrage stellten: "Ich trette auf, um alle diese, meinem Vaterlande schimpfliche und schädliche Ausstreuungen zu beleuchten und zu wiederlegen. Auf daß aber meine Schrift nicht zu weitläufig werde; habe ich mir vorgesetzt, nur denjenigen Theil der Staatsgeschichte des Veltlins und der beyden Grafschaften zu beleuchten, aus welchem die Oberherrschaftsrechte der Republik Bündten über diese Länder, mittelbar oder unmittelbar herfliessen, und folglich nur Bruchstücke dieser Staatsgeschichte zu liefern." (p. XVIII) - Band II (Teile 3/4) enthält die Anmerkungen (3), bzw. dokumentarische Beilagen (4) vom J. 775 (Karl d. Gr.) bis 1791 - I.1 mit Inhaltsverzeichnis für Teile 1/2, sowie Beilagenverzeichnis für Teil 4 - Die Publikation erfolgte in einer Zeit intensiver Auseinandersetzungen zwischen den Bündnern und ihren ennetbirgischen Untertanenlanden um deren Reklamationen, Vorbehalte und gewisse Souveränitätansprüche, was im Rahmen des 1763 erneuerten sog. Mailänder Kapitulats geschah, welches Mailand bedeutende Befugnisse betreffend das Veltlin einräumte : "Die Bündner hatten versäumt, ein gedeihliches Verhältnis zu ihren Untertanen herzustellen. [.] Die Veltliner richteten 1786 fünfzehn Beschwerden an den Bundestag. Sie bezweckten nicht die Freilassung der Talschaften, wohl aber die Herstellung einer gesetzlichen Ordnung an Stelle der Willkürherrschaft. Die Veltliner waren bereit, die Bündner als ihre Oberherren anzuerkennen, verlangten aber eigene Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit. Die Bündner sollten nur noch die Exekutive behalten." (F. Pieth, Bündnergeschichte, 1945, p. 309 u. p. 262 f.; vgl. P. C. Planta/C. Jecklin, Geschichte von Graubünden, 3. Aufl. 1913, pp. 343-350; HLS u. HBLS, Veltlin) - Zehn Jahre später, nach wenig fruchtbaren Disputen, proklamierte das Veltlin die Unabhängigkeit und suchte dazu Napoleons Unterstützung. "Die von Bonaparte den Bündnern gestellte und noch erstreckte Frist verstrich ungenutzt, und am 10. Oktober 1797 gestattete er den Veltlinern, sich der cisalpinischen Republik anzuschliessen." (Pieth, p. 310) -- 'Minister' Ulysses von Salis-Marschlins (Schloss Marschlins b. Igis 1728-1800 Wien), ref., von Igis GR und Zürich. Jurist, bedeutender Bündner Politiker u. Amtsträger, Mitglied der Helvetischen Gesellschaft, ec. "1761-1762 führte er die Gesandtschaft zur Erneuerung des Mailänder Kapitulats. Das Abkommen begünstigte die österreichische Verkehrspolitik und die im Veltlin begüterten Salis, führte aber zu verstärkter Opposition gegen deren Hausmachtpolitik. [.] Der Anschluss des Veltlins an die Cisalpinische Republik 1797 brachte ihm [Salis] grosse Verluste" (etc.; HLS; vgl. W. Dolf, in: Bedeutende Bündner, 1, 1970; J. A. v. Sprecher, Geschichte, N° de ref. del artículo CHGR80756
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