Librería: moluna, Greven, Alemania
Condición: New. Vorkaufsrechte begründen die Befugnis, einen Gegenstand durch Kauf vorzugsweise zu erwerben. Der Vorkaufsfall tritt nach § 463 BGB ein, wenn der Verpflichtete und ein Dritter einen Kaufvertrag über den Vorkaufsgegenstand schließen. D. Nº de ref. del artículo: 20276557
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