Der Betrug: Strafrechtliche Studie Unter Vollständiger Berücksichtigung der Einschlägigen Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Gebrauch für die ... und dem Täglichen Verkehr (Classic Reprint) - Tapa blanda

Rommel, Otto

 
9780656692217: Der Betrug: Strafrechtliche Studie Unter Vollständiger Berücksichtigung der Einschlägigen Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Gebrauch für die ... und dem Täglichen Verkehr (Classic Reprint)

Sinopsis

Excerpt from Der Betrug: Strafrechtliche Studie Unter Vollständiger Berücksichtigung der Einschlägigen Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Gebrauch für die Praxis, das Studium und dem Täglichen Verkehr

Dies mag darin seinen Grund haben, dass die Strafbarkeit des Betrages deshalb schwerer erkennbar ist, wie diejenige anderer Delikte weil er sich auf einen scheinbar freien Willen des Be trogenen stützt, ja sogar auf einen wirklich vorhandenen Willen, welcher allerdings ohne Täuschung nicht gefasst worden sein würde, und weil demj enigen kein Unrecht geschieht welcher die ihn be schwerende Handlung eines anderen will; ferner aber auch darin, dass unsere gesamten menschlichen Verhältnisse insbesondere aber die Beziehungen, in welche die Menschen zu einander treten, sich vielfach auf Schein und Täuschung einerseits und Irrtum andererseits auf bauen und dass im Kampf ums Dasein jeder seinen Vorteil sucht unbekummert darum oh hierdurch die wohl erworbenen Rechte seiner Mitmenschen geschädigt werden ohne dass hierdurch oft mehr geschieht, als was vom Standpunkte be rechtigter Selbsthilfe zur Befriedigung eines berechtigten Egoismus als erlaubt erscheint, selbst wenn der erstrebte und erlangte eigene Vorteil nur das Resultat von Täuschungen und bezw. Irrtümern anderer war, weshalb ein Präzisieren desj enigen Punktes, wo das Unrecht anfing und das Recht auf hörte, ganz besonders schwierig war; endlich aber auch darin, dass ziv_ilrechtlich ein sehr aus gedehnter Schutz gegen betrügerische Ub ervorte11ungen gegeben war und deshalb ein dringendes Bedürfnis des öfl'entlichen Rechts dazu nicht verlag, weshalb der Betrug, als er im Strafrecht schon lange Anerkennung gefunden hatte, von einzelnen immer noch falschlich als Zwischenstufe zwischen Zivilunrecht und Kriminal unrecht betrachtet wurde.

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This book is a reproduction of an important historical work. Forgotten Books uses state-of-the-art technology to digitally reconstruct the work, preserving the original format whilst repairing imperfections present in the aged copy. In rare cases, an imperfection in the original, such as a blemish or missing page, may be replicated in our edition. We do, however, repair the vast majority of imperfections successfully; any imperfections that remain are intentionally left to preserve the state of such historical works.

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Reseña del editor

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Dies mag darin seinen Grund haben, dass die Strafbarkeit des Betrages deshalb schwerer erkennbar ist, wie diejenige anderer Delikte weil er sich auf einen scheinbar freien Willen des Be trogenen stützt, ja sogar auf einen wirklich vorhandenen Willen, welcher allerdings ohne Täuschung nicht gefasst worden sein würde, und weil demj enigen kein Unrecht geschieht welcher die ihn be schwerende Handlung eines anderen will; ferner aber auch darin, dass unsere gesamten menschlichen Verhältnisse insbesondere aber die Beziehungen, in welche die Menschen zu einander treten, sich vielfach auf Schein und Täuschung einerseits und Irrtum andererseits auf bauen und dass im Kampf ums Dasein jeder seinen Vorteil sucht unbekummert darum oh hierdurch die wohl erworbenen Rechte seiner Mitmenschen geschädigt werden ohne dass hierdurch oft mehr geschieht, als was vom Standpunkte be rechtigter Selbsthilfe zur Befriedigung eines berechtigten Egoismus als erlaubt erscheint, selbst wenn der erstrebte und erlangte eigene Vorteil nur das Resultat von Täuschungen und bezw. Irrtümern anderer war, weshalb ein Präzisieren desj enigen Punktes, wo das Unrecht anfing und das Recht auf hörte, ganz besonders schwierig war; endlich aber auch darin, dass ziv_ilrechtlich ein sehr aus gedehnter Schutz gegen betrügerische Ub ervorte11ungen gegeben war und deshalb ein dringendes Bedürfnis des öfl'entlichen Rechts dazu nicht verlag, weshalb der Betrug, als er im Strafrecht schon lange Anerkennung gefunden hatte, von einzelnen immer noch falschlich als Zwischenstufe zwischen Zivilunrecht und Kriminal unrecht betrachtet wurde.

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