Descripción
Erstausgabe. - Tl. 1: Von den Gefällsübertretungen und den Strafen"; Tl. 2: Von dem rechtlichen Verfahren". Ab S. 475 ein umfangreiches Register, alphabetisch geordnet, nach dem Inhalte des Kundmachungs-Patentes, den Absätzen der Vorerinnerungen und den Paragraphen des Gesetzes". - Gefällsübertretungen sind Handlungen, oder Unterlassungen, durch welche die zur Handhabung der indirecten Abgaben erlassenen Gesetze und Vorschriften übertreten werden" (Paragraph 1). Gemeint sind also Zölle oder Verbrauchsteuern oder Abgaben (auch das Lotto-Gefäll). - Von dem lebhaften Wunsche beseelt, das [.] Werk einer gerechten Gesetzgebung zu vervollständigen, haben Wir die in den bestehenden verschiedenen Gesetzen und Vorschriften über die indirecte Besteuerung enthaltenen Strafbestimmungen für Gefällsübertretungen, dann das bei der Anwendung der Strafen für diese Uebertretungen eingeführte Verfahren einer aufmerksamen Prüfung unterworfen, und [.] das Bedürfniss erkannt, an die Stelle der bisher geltenden Bestimmungen ein vereintes [.] Strafgesetz für alle Zweige der indirecten Besteuerung treten zu lassen". Mit ausführlichem Register, Alphabetisch geordnet, nach dem Inhalte des Kundmachungs-Patentes, den Absätzen der Vorerinnerungen und den Paragraphen des Gesetzes". - Vorliegendes Gesetzbuch wurde nach den Vorarbeiten unter Kaiser Franz I. von Kaiser Ferdinand I. vollendet und trat per 1. April 1836 in Kraft. - Einband etw. berieben, bestoßen u. fleckig. Die ersten Bll. m. kl. Fehlstelle an der rechten oberen Ecke. Durchg. etw. gebräunt u. stockfleckig. ge Gewicht in Gramm: 1000 8°. Mit Holzschn.-Titelvignette (Doppeladler). 6 Bll., LIV S., 2 Bll., 567 (1) S., Ppbd. d. Zt. m. Rückenschild. N° de ref. del artículo 22360
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