Search preferences

Tipo de artículo

Condición

  • Todo
  • Nuevos
  • Antiguos o usados

Encuadernación

  • Todo
  • Tapa dura
  • Tapa blanda

Más atributos

  • Primera edición
  • Firmado
  • Sobrecubierta
  • Con imágenes del vendedor
  • Sin impresión bajo demanda

Ubicación del vendedor

Valoración de los vendedores

  • Todo
  • o más
  • o más
  • o más
  •  
  • Cantidad disponible: 5

    Añadir al carrito

    Softcover. Condición: neu. 1. Auflage. Studien zum Zivilrecht, Band 75 302 pages. Mehr als ein Drittel aller in der Bundesrepublik Deutschland gebuchten Reisen sind Pauschalreisen. Der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung dieses Tourismuszweiges hat der Gesetzgeber frühzeitig durch die Kodifizierung des Reisevertrages in den §§ 651a ff. BGB Rechnung getragen. Für Pflichtverletzungen ist der Reisevertrag naturgemäà besonders anfällig. Denn die einzelnen Reiseleistungen werden von eingeschalteten Leistungsträgern und häufig auà erhalb des Einflussbereichs des Veranstalters im Ausland erbracht. Der Autor untersucht die vertragliche und deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Schäden des Reisenden, die auf einem Fehlverhalten seiner Leistungsträger beruhen. Nach einer kurzen Darstellung des Konkurrenzverhältnisses zwischen Vertrags- und Deliktshaftung (Kapitel 1) wird das Pflichtenprogramm des Reisevertrages skizziert (Kapitel 2). Es schlieà en sich Ausführungen zur vertraglichen Haftung des Reiseveranstalters für seine Leistungsträger an (Kapitel 3). Dabei stellt der Autor Bezüge zu den allgemeinen Grundsätzen der Haftung für Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB her. Ein besonderes Augenmerk gilt einer eigenen Definition des Leistungsträgerbegriffs sowie den Mà glichkeiten einer Haftungsbeschränkung für fehlerhaftes Verhalten der Leistungsträger. Den Schwerpunkt der Studie bildet eine Darstellung und Analyse der BGH-Rechtsprechung zu den Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters (Kapitel 4). In diesem Kapitel wird herausgearbeitet, dass die Sicherheitserwartungen des Reisenden aufgrund der Planung und Durchführung der Reise durch den Veranstalter Anknüpfungspunkt für dessen Verkehrssicherungspflicht sind. Der Autor sieht darin eine à bereinstimmung mit dem (reise-) vertraglichen Leistungsversprechen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Verkehrspflichten des Reiseveranstalters mit seinen reisevertraglichen Pflichten zum Schutz des Reisenden übereinstimmen. Schlieà lich zeigt Hendrik Schà ler die Unterschiede zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung des Reiseveranstalters hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen einerseits und der Rechtsfolgen andererseits auf (Kapitel 5). Abschlieà end gelangt der Autor zu dem Ergebnis, dass kein praktisches Bedürfnis für die Etablierung deliktischer Verkehrspflichten des Reiseveranstalters besteht. Stattdessen sollen Haftungsfälle zukünftig über das Vertragsrecht abgewickelt werden.