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    Taschenbuch. Condición: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Seit 100 Jahren wird das Fach Alte Geschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München gelehrt und erforscht. Gemessen an den Zeiträumen, mit denen sich das Fach beschäftigt, ist dies nur ein bescheidener Zeitabschnitt, aus der Sicht der hier Wirkenden allerdings ein langer und in der Regel den Höhepunkt ihrer akademischen Laufbahn bildender Lebensabschnitt. Renommierte Forscher und Lehrer - Robert (von) Pöhlmann, Ulrich Wilcken, Walter Otto, Helmut Berve, Alexander Schenk Graf von Stauffenberg, Siegfried Lauffer, Hermann Bengtson, Hatto H. Schmitt und Christian Meier - prägten das Erscheinungsbild des Faches in diesen hundert Jahren nachhaltig, besonders auf dem Gebiet der griechischen Geschichte, der hellenistischen Geschichte und seit Siegfried Lauffer auch auf dem Gebiet der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Es war ein Glück für das Fach, daß abgesehen von Ulrich Wilcken und Helmut Berve alle Professoren hier die letzten Jahre ihrer akademischen Tätigkeit verbrachten und der Universität so viele Jahre verbunden blieben.Die einzelnen Beiträge behandeln die Lehr- und Forschungstätigkeit besonders der Münchener Zeit. Sehr eingehend wird die schwierige Zeit nach dem Tod Walter Ottos mit der Wiederbesetzung des Lehrstuhls in der Endphase der nationalsozialistischen Herrschaft mit Helmut Berve und nach dem Kriegsende mit dem Wiederaufbau und der Neubesetzung des Lehrstuhls mit Graf Stauffenberg behandelt. Christian Meier und Jakob Seibert beschreiben selbst ihre Tätigkeit, die beiden neuen Lehrstuhlinhaber Jens-Uwe Krause und Martin Zimmermann geben einen Ausblick auf die Zukunft des Faches und ihrer Forschungen. Ein Überblick über die institutionelle Entwicklung leitet den Band ein. 228 pp. Deutsch.

  • Nicole Neuvians

    Publicado por Duncker & Humblot Mai 2002, 2002

    ISBN 10: 3428107713ISBN 13: 9783428107711

    Librería: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Alemania

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    Taschenbuch. Condición: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die Verfasserin nimmt zunächst eine Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Person zu den übrigen Selbständigen und den Arbeitnehmern vor, einschließlich der verschiedenen in Rechtsprechung und Literatur diskutierten Methoden der Definition des Arbeitnehmers. Anschließend beleuchtet sie - unter besonderer Berücksichtigung der analogen Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften - die für den Tatbestand der arbeitnehmerähnlichen Person einschlägigen Rechtsfolgen.Da das Arbeitsrecht weder direkt noch analog anwendbar ist und die Vorschriften für Selbständige keinen ausreichenden Sozialschutz für die als besonders schutzbedürftig geltenden arbeitnehmerähnlichen Personen bieten, zeigt Nicole Neuvians eine Lösung auf, die es ermöglicht, wenigsten den besonders Schutzbedürftigen unter den Arbeitnehmerähnlichen Sozialschutz zu gewähren. Sie erreicht dies durch die von Wank entwickelte teleologische Neudefinition des Arbeitnehmerbegriffs nach dem Kriterium der Ausgewogenheit unternehmerischer Chancen und Risiken. Auf diese Weise fallen besonders schutzbedürftige Arbeitnehmerähnliche unter den Anwendungsbereich des Arbeitsrechts, für die übrigen ist weiterhin von einem Tatbestand ohne Rechtsfolgen auszugehen. 244 pp. Deutsch.

  • Friedrich Schoch

    Publicado por Duncker & Humblot Mai 2002, 2002

    ISBN 10: 3428108396ISBN 13: 9783428108398

    Librería: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Alemania

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    Taschenbuch. Condición: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem 'berechtigten Interesse' abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen.In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren.In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden.Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert. 342 pp. Deutsch.

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    Taschenbuch. Condición: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die Parlamentsverwaltung des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente sind bisher nie Gegenstand vertiefter rechtswissenschaftlicher Untersuchungen gewesen. Im Rahmen dieser Arbeit werden die Handlungen der Parlamentsverwaltung und ihre Stellung im Verwaltungsgefüge zum ersten Mal einer eigenständigen Betrachtung zugeführt.Dabei werden die Tätigkeiten anhand der Bundestagsverwaltung exemplarisch behandelt und der Aufbau der Verwaltungen der Landesparlamente sowie die Kompetenzen der Parlamentsorgane hinsichtlich der Eigenverwaltung vergleichend untersucht. Der Autor zeigt im dritten Kapitel, daß die Handlungen der Parlamentsverwaltungen sich zunächst in verfassungsrechtliche Dienstleistungstätigkeiten und in verwaltende Tätigkeiten trennen lassen.Im letzten Kapitel untersucht der Verfasser die Kontrollmöglichkeit des Parlaments hinsichtlich der Eigenverwaltung. Diesbezüglich ist in der parlamentarischen Praxis ein verfassungswidriges Kontrolldefizit auszumachen. Kompetenzen, die dem Parlament zur Kontrolle der Verwaltung zustehen, insbesondere die haushaltsrechtliche Kontrolle, können ihre machthemmende Wirkung nicht entfalten.Zur Beseitigung dieses Defizits wird mehr Transparenz in Form verbesserter Kontrollmöglichkeiten durch das Wahlvolk vorgeschlagen. Christian v. Boetticher zeigt, daß dieses nur durch vertiefte Rechenschaftspflichten und eine verstärkte Kontrolle durch die Rechnungshöfe gewährleistet werden kann. Deren Berichte sollen durch eine parteipolitisch neutrale und unabhängige Kommission bewertet werden, welche jährlich Veränderungsvorschläge unterbreitet. Vorgeschlagen wird auch, die Parlamentsverwaltung einem vom Parlament zu wählenden und zu kontrollierenden Direktor zu unterstellen und dem Präsidenten nur die Dienstleistungstätigkeiten der Parlamentsverwaltung zuzuordnen. 390 pp. Deutsch.