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    Softcover. Condición: neu. 1. Auflage. Studien zur Rechtswissenschaft, Band 234 358 pages. Gegenstand der Studie ist § 299 StGB, der sich mit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr befasst. Der Schwerpunkt liegt in der umfassenden Analyse dieser Norm unter besonderer Berücksichtigung des Schutzzwecks, des Täterkreises und der daraus resultierenden Principle-Agent-Problematik. In der à ffentlichen Diskussion wurde Korruption in Deutschland bisher primär auf den Bereich der à ffentlichen Verwaltung und im privaten Sektor auf einzelne Branchen (z.B. Baubrache) beschränkt. Dass dies heutzutage nicht mehr zeitgemäà ist - auch wenn ein Groà teil der Bestechung nach wie vor in diesen Bereichen erfolgt - zeigt bereits das Verfolgen der Berichte in den Medien. Korruptive Handlungen lassen sich inzwischen in nahezu jedem Bereich finden und machen vor keiner Branche Halt. Mit der à berführung des § 12 UWG a.F. in das Strafgesetzbuch und der Einführung der "Straftaten gegen den Wettbewerb" und somit auch des § 299 StGB wollte der deutsche Gesetzgeber dieser Entwicklung Rechnung tragen. Die Verfasserin geht nach einer grundsätzlichen Einführung zum Thema auf die empirisch-kriminologische Betrachtungsweise des § 299 StGB ein. Schwerpunkte dieser Studie bilden die Auseinandersetzung mit dem geschützten Rechtsgut sowie à berlegungen zu der derzeitigen Ausgestaltung der Norm im Hinblick auf die Einschränkung des Täterkreises auf Angestellte und Beauftragte. Ausgehend von dieser Problematik wird sodann die Frage aufgeworfen, ob eine Erweiterung des Tatbestands auf den Prinzipal vorgenommen werden sollte. Zudem stellt die Verfasserin rechtsvergleichend die Bestechung in der privaten Wirtschaft in ausgewählten europäischen Ländern dar und setzt sich kritisch mit einem Gesetzesentwurf auseinander, der die à nderung des § 299 StGB intendiert. Abschlieà end wird auf Grund bestehender Interdependenzen zwischen à konomischen und rechtlichen Zusammenhängen auf ausgewählte à konomische Maà nahmen und Aspekte eingegangen, die der privaten Korruption entgegen wirken sollen.