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  • Softcover. Condición: neu. 1. Auflage. Studien zur Rechtswissenschaft, Band 148 390 pages. Die Vereinheitlichung des Vertragsrechts in Europa ist ein aktuelles Thema in der wissenschaftlichen Diskussion. Eine solche Vereinheitlichung bedarf einer Vielzahl vorbereitender rechtsvergleichender Studien. Die Dissertation mit dem Titel "Das Erfordernis der Gegenleistung (consideration) im englischen Vertragsrecht" versucht insofern einen Beitrag zu leisten, als sie im deutsch-englischen Rechtsvergleich Grundfragen der Vertragsbindung nachgeht. Nach deutschem Recht ist zur vertraglichen Bindung allein die Willenseinigung der Vertragsparteien erforderlich. Dagegen setzt das englische Recht voraus, dass die Vertragsparteien neben der Willensübereinkunft zumindest nominell jeweils Vertragsleistungen erbringen. Die Lehre von der jeweils erforderlichen Gegenleistung (doctrine of consideration) ist ein objektives Beurteilungskriterium zur Ermittlung der Seriosität für die durch die Parteien erstrebte Vertragsbindung. Die Seriosität kann bei Fehlen einer Gegenleistung jedoch auch durch die Einhaltung spezieller Formvorschriften bekundet werden. Allerdings sind wegen der doctrine of consideration insbesondere unentgeltlich Verträge, die formlos oder lediglich privatschriftlich abgeschlossen werden, nach englischem Recht nicht durchsetzbar. Die Dissertation ist seit Ende der fünfziger Jahre die erste Untersuchung, die sich dem Thema des Erfordernisses der consideration im englischen Vertragsrecht umfassend widmet. Dabei wird zunächst die historische Entwicklung der doctrine of consideration von ihren Anfängen im Mittelalter bis zum heutigen Stand dargestellt. Anschlieà end werden die einzelnen Regeln systematisierend zusammengefasst. In diesem Zusammenhang analysiert die Dissertation als erste Arbeit, welchen Einfluss der Erlass des Contract (Rights of Third Parties) Act 1999 auf das Erfordernis der Gegenleistung (consideration) genommen hat. Nach diesem im Jahr 2000 in Kraft getretenen Gesetz werden nunmehr Verträge zugunsten Dritter zugelassen, obwohl solche Vereinbarungen vor Erlass des Gesetzes auch auf Grundlage der doctrine of consideration nicht anerkannt wurden. Ebenfalls wird im Rahmen der Darstellung der doctrine of consideration die Frage einer etwaigen vertraglichen und/oder deliktischen Haftung für schadensstiftende Erklärungen untersucht. Festgehalten wird dabei, dass eine vertragliche Haftung im Bereich formlos abgegebener, unentgeltlicher Erklärungen aufgrund der doctrine of consideration versperrt ist. Darüber hinaus beinhaltet die Arbeit einen Rechtsvergleich zum deutschen Vertragsrecht, bei dem die Là sungen des deutschen Rechts hinsichtlich der Frage der Vertragsbindung den Là sungen des englischen Rechts gegenübergestellt werden, um so die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsordnungen zu ermitteln. Ferner wird auf die Bedeutung der doctrine of consideration im Rahmen international geltender Prinzipien und Konventionen eingegangen (z.B. UNIDROIT-Grundregeln internationaler Handelsverträge, UN-Kaufrecht). Abgeschlossen wird die Arbeit durch eine umfassende Bewertung der doctrine of consideration.