Zumutbarkeit bei Vorsatz-, Fahrlässigkeits- und Unterlassungsdelikten,
Alexander Schlee
Librería: Verlag Dr. Kovac GmbH, Hamburg, Alemania
Librería en AbeBooks desde: 24 de enero de 2011
Ver los artículos de este vendedor
Cantidad disponible: 5Librería: Verlag Dr. Kovac GmbH, Hamburg, Alemania
Librería en AbeBooks desde: 24 de enero de 2011
Ver los artículos de este vendedor
Cantidad disponible: 5Descripción
Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 162 400 pages. Die Studie von Reinhard Frank "à ber den Aufbau des Schuldbegriffs" aus dem Jahr 1907 bildet die Grundlage einer noch heute anhaltenden Diskussion über einen übergesetzlichen Entschuldigungsgrund der Unzumutbarkeit. Während sich bei den Vorsatzdelikten ein Schuldausschlieà ungsgrund der Unzumutbarkeit bislang nicht durchzusetzen vermochte, hat diese Figur bei Fahrlässigkeits- und Unterlassungsdelikten allgemeine Anerkennung gefunden. Dabei sind aber nach wie vor die Reichweite sowie die genaue Einordnung der Unzumutbarkeit umstritten. Das dieser Studie zugrunde liegende Ziel besteht darin, die Bedeutung und den Inhalt des Zumutbarkeitsbegriffs im deutschen Strafrecht zu konkretisieren. In Abhängigkeit der Deliktskategorie wird untersucht, unter welchen Umständen ein normgemäà es Verhalten unzumutbar ist und welche Konsequenzen sich daraus für den Täter ergeben. Im Bereich der Vorsatzdelikte spielt die Unzumutbarkeit normgemäà en Verhaltens nach heute vorherrschender Lehre keine eigenständige Rolle. Der Gedanke der Zumutbarkeit lässt sich anhand einiger Schulbeispiele darstellen, die zum Teil mit der heutigen Regelung des § 35 StGB übereinstimmen. Zur Erklärung des entschuldigenden Notstandes ist eine verfassungsrechtliche Grundlage heranzuziehen, denn die Vorgaben des Grundgesetzes hat der Gesetzgeber für strafrechtliche Regelungen zu berücksichtigen. Die Abwehr- bzw. Schutzfunktionen der Grundrechte begründen Kriminalisierungsverbote bzw. -gebote, die den Gesetzgeber bei der Ausgestaltung, insbesondere des § 35 StGB, binden. Der Gesetzgeber muss aufgrund dessen die Tà tung Dritter zur Rettung des eigenen Lebens grundsätzlich mit Strafe bedrohen, um seiner Schutzpflicht nachzukommen. Aus der Sicht des Täters ist jedoch hiervon eine Gegenausnahme zu machen, nach der eine Sanktionierung des Täters ausbleiben muss, wenn diese sonst zur Selbstaufgabe zwingt. Das (grundsätzliche) Bestrafen-Müssen findet seine Grenze im (speziellen) Nicht-Bestrafen-Dürfen. Die sogenannte "Zumutbarkeitslehre" findet ihren Ausgang bei Reinhard Frank, der sie in den von ihm entwickelten Bestandteil des normativen Schuldbegriffes einordnet. Die Versuche, diesen Gedanken fortzuführen, sind im Ergebnis alle abzulehnen. Ebenfalls scheidet eine analoge Erweiterung des § 35 StGB auf andere als die genannten Rechtsgüter oder auf weitere durch die Gefahr bedrohte Personen aus. Einziger Anknüpfungspunkt, um den einschlägigen Fällen, etwa den Euthanasiefällen, und der Besonderheit der Konfliktlage gerecht zu werden, stellt die Ebene der Strafzumessung dar. In der Lehre wird bei den Unterlassungsdelikten teilweise eine Erweiterung der Rolle der Zumutbarkeit über § 35 StGB hinaus befürwortet. So wird das Merkmal der Zumutbarkeit im Tatbestand des § 323 c StGB ausdrücklich benannt. Bei dessen Konkretisierung muss auf eine Vielzahl von Abwägungskriterien zurückgegriffen werden, die sich aus Wertungen und Gesichtspunkten der §§ 34, 35 StGB ergeben. Das Merkmal der Zumutbarkeit ist hierbei als Tatbestandsmerkmal einzuordnen, da nur so eine hinreichende Begrenzung der Solidaritätspflicht erreicht werden kann. Auch im Bereich der unechten Unterlassungsdelikte scheidet ein übergeordneter Entschuldigungsgrund der Unzumutbarkeit auf der Grundlage einer Erweiterung des § 35 StGB aus. Allerdings kà nnen Unzumutbarkeitserwägungen auf der Tatbestandsebene zur Begrenzung der Garantenpflicht berücksichtigt werden. Im Rahmen der Fahrlässigkeitsdelikte haben die Zumutbarkeitserwägungen historisch gesehen als Ausschlussgrund für die Schuld ihren Anfang genommen. Aber auch hier scheidet eine übergesetzliche Entschuldigung auf der Grundlage einer entsprechenden Anwendung des § 35 StGB aus. Schuldmilderungen kà nnen im Bereich der Fahrlässigkeitsdelikte hingegen bei der Strafzumessung oder durch die Anwendung der §§ 153 ff. StPO Beachtung finden. N° de ref. del artículo x4633
Detalles bibliográficos
Título: Zumutbarkeit bei Vorsatz-, Fahrlässigkeits-...
Editorial: Verlag Dr. Kovac, Hamburg
Año de publicación: 2009
Encuadernación: Softcover
Condición: neu
Edición: 1. Auflage.
Descripción de la librería
Ver la página web de la librería
Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb
von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als
Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim
Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren
nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in
Verbindung mit § 1 Absatz 1 ...
Die Versandkostenpauschalen basieren auf Sendungen mit einem durchschnittlichen Gewicht. Falls das von Ihnen bestellte Buch besonders schwer oder sperrig sein sollte, werden wir Sie informieren, falls zusätzliche Versandkosten anfallen.
Métodos de pago
aceptados por la librería