Descripción
Band 3 (von 4) apart. Kl.-8°. 1 Bl., 187 SS. Schriftsatz in 7-Punkt Antiqua. Gest. allegor. Titelvignette. Einfacher Interims-Pp.-Einband d.Zt. (etwas fleckig). Teil d. Ersten u. einzigen deutschen (Original-) Ausgabe. Bindung in den äusseren Lagen etwas gelockert, Seiten gelegentlich min. (stock-) fleckig (Titel u. erste Lage mehr). Etwas Alters- u. leichtere Gebrauchsspuren, Besitzervermerk dat. 1888 a. Vorsatz. Gesamthaft grossenteils sauberes, sehr ordentliches Exemplar - - Vgl. Möller p. 1034; Barth 21871 - Digitalis. u.a. in BVB/BSB u. e-rara - Anmerkungsteil zur zweibändigen Textpartie des historisch-staatsrechtlichen Rechtfertigungswerks der 'Fragmente' (4 Teile od. 'Bände', meist in 2 Bänden gebunden), mit akribischer, weit hergeleiteter Belegsammlung zu den Herrschaftsrechten der Bündner im Veltlin und in den Grafschaften Chiavenna und Bormio im Prinzip seit der Annexion 1512 - INHALT : 247 nummerierte Anmerkungen, Referenzen u. Quellen zu den entsprechenden Textstellen in den Teilen 1 u. 2, von Strabo, Paulus Diaconus u. Marcus Aurelius, über jeweilige Herrscher und Allianzpartner, bis zu Akten, Verträgen und Erlassen der jüngeren Vergangenheit und aktuellen Zeit - Band 4 enthält demgegenüber die dokumentarischen Beilagen od. 'Urkunden' vom Jahre 775 (Karl d. Gr.) bis 1791 - Die Publikation erfolgte in einer Zeit intensiver Auseinandersetzungen zwischen den Bündnern und ihren ennetbirgischen Untertanenlanden um deren Reklamationen, Vorbehalte und gewisse Souveränitätansprüche, was im Rahmen des 1763 erneuerten sog. Mailänder Kapitulats geschah, welches Mailand bedeutende Befugnisse betreffend das Veltlin einräumte : "Die Bündner hatten versäumt, ein gedeihliches Verhältnis zu ihren Untertanen herzustellen. [.] Die Veltliner richteten 1786 fünfzehn Beschwerden an den Bundestag. Sie bezweckten nicht die Freilassung der Talschaften, wohl aber die Herstellung einer gesetzlichen Ordnung an Stelle der Willkürherrschaft. Die Veltliner waren bereit, die Bündner als ihre Oberherren anzuerkennen, verlangten aber eigene Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit. Die Bündner sollten nur noch die Exekutive behalten." (F. Pieth, Bündnergeschichte, 1945, p. 309 u. p. 262 f.; vgl. P. C. Planta/C. Jecklin, Geschichte von Graubünden, 3. Aufl. 1913, pp. 343-350; HLS u. HBLS, Veltlin) - Zehn Jahre später, nach wenig fruchtbaren Disputen, proklamierte das Veltlin die Unabhängigkeit und suchte dazu Napoleons Unterstützung. "Die von Bonaparte den Bündnern gestellte und noch erstreckte Frist verstrich ungenutzt, und am 10. Oktober 1797 gestattete er den Veltlinern, sich der cisalpinischen Republik anzuschliessen." (Pieth, p. 310) -- 'Minister' Ulysses von Salis-Marschlins (Schloss Marschlins b. Igis 1728-1800 Wien), ref., von Igis GR und Zürich. Jurist, bedeutender Bündner Politiker u. Amtsträger, Mitglied der Helvetischen Gesellschaft, ec. "1761-1762 führte er die Gesandtschaft zur Erneuerung des Mailänder Kapitulats. Das Abkommen begünstigte die österreichische Verkehrspolitik und die im Veltlin begüterten Salis, führte aber zu verstärkter Opposition gegen deren Hausmachtpolitik. [.] Der Anschluss des Veltlins an die Cisalpinische Republik 1797 brachte ihm [Salis] grosse Verluste" (etc.; HLS; vgl. W. Dolf, in: Bedeutende Bündner, 1, 1970; J. A. v. Sprecher, Geschichte, 1, 1872, p. 532; Fl. Hitz, Verfassungstradition und Republikanismus, in: Gemeinden und Verfassung, 2011; Ders., Souveräne Herrschaft oder Vertragsverhältnis? Das historisch-politische Streitgespräch zwischen den Bündnern und ihren italienischen Untertanen, in: Jb. d. schweiz. Ges. f.d. Erforsch. d. 18. Jhs., 2/2011, spezif. zu den 'Fragmenten' p. 131 ff.). - Sprache: la, it, de, fr. N° de ref. del artículo CHGR80757
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