Descripción
Gr.-8°. VIII, 246 SS. Bibliotheks-HLn. mit hs. Rückensch. Erste Ausgabe. Seiten leicht gebräunt, wenige Randnotizen in Bleistift, sonst kaum Gebrauchsspuren. Militärischer Bibliotheksstempel a. Titel. Gesamthaft gutes, gepflegtes Exemplar. ?Es sind jetzt 10 Jahre her, dass eine mächtige Bewegung durch das ganze Offizierskorps der Schweizerischen Armee ging. Diese Bewegung war verursacht durch die allgemeine Ueberzeugung, dass es mit dem gegenwärtigen Wehrgesetze unmöglich sei, das Vaterland so wehrfähig zu machen, wie der Schutz seiner Unabhängigkeit und Selbständigkeit verlange.? (p. III). Sieben Jahre lang, von 1888 bis 1895 wurde die Gesetzesrevision diskutiert, und schlussendlich von der Bundesversammlung ?dem Volk eine als Grundlage des neuen Wehrgesetzes dienen sollende Verfassungsrevision zur Genehmigung vorgelegt. Am 3. November 1895 ist diese Genehmigung vom Volke mit grossem Mehr verweigert worden.? (p. IV). Ausschlaggebend für diese Ablehnung dürften die Bestrebungen zu einer gegenüber der Ordnung von 1874 verstärkten Zentralisierung des Wehrwesens beim Bund gewesen sein. (Vgl. dazu H. R. Kurz, 100 Jahre Schweizer Armee, 1979, p. 72 ff., sowie B. Junker, Eidgenössische Volksabstimmungen über Militärfragen um 1900, Diss. ca. 1955, z.B. p. 11). ? Diskussionen und Ansätze zu einer Anpassung gingen jedoch praktisch unvermindert weiter, wobei Ulrich Wille mit seiner Schrift einen fundamentalen Beitrag für das Bundesgesetz über die Militärorganisation (MO) von 1907 lieferte (vgl. Kurz, op. cit. p. 74 u. 77 ff.). ?Die Ende 1898 fertiggestellte 'Skizze einer Wehrverfassung? ist nicht [.] eine Skizze, sondern ein fertiges, abgerundetes Gesetzeswerk. Es handelt sich dabei zweifellos um die bedeutendste unter den Schriften Ulrich Willes.? (H. C. Röthlisberger, Der politische Standort von Ulrich Wille, 1975, p. 47). Andererseits war die Zeit nicht wirklich reif für eine entscheidende Änderung, die strukturellen und kulturellen Voraussetzungen waren schlicht zu diffus und die Interessen zu kontrovers. Ausschlaggebend dafür dürfte letztendlich die Tatsache gewesen sein, dass die Diskussion aus heutiger Sicht ideologisch zu abgehoben und elitär, zu theoretisch im Sinne von fehlender praktischer Kriegserfahrung der führenden militärischen Akteure UND ungenügendem Konsens in der Bevölkerung, dem Soverain, war. Dies jedenfalls scheint ein Begleitumstand der Neutralität der Schweiz mit ihrer prophylaktischen Armee und deren hypothetischem Auftrag zu sein. ?Vor dem zweiten Weltkrieg gab es keine umfassende offizielle Umschreibung unserer militärischen Konzeption. [.]. In den Jahren 1815 bis 1870 erschienen in der Schweiz umfangreiche Lehrbücher über Strategie, operative Führung und Taktik [z.B. von Jomini, Dufour und Rüstow]. [.] Nach 1870 erschien kein einziges systematisches Werk mehr [.]. Ulrich Wille hat 1899 in seiner 'Skizze einer Wehrverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft? Fragen der Einsatzkonzeption berührt. Im Jahr 1943 gab Hans Frick sein 'Brevier der Taktik? heraus. Beide Bücher sind aber nicht umfassende wissenschaftliche Untersuchungen. Ausser ihnen finden sich einige Monographien über strategische, operative und taktische Themen. Das ist alles.? (A. Ernst, Die Konzeption der schweizerischen Landesverteidigung 1815?1966, 1971, p. 13). ? Ulrich Wille (Hamburg 1844?1925 Meilen), Schweizer General im Ersten Weltkrieg, seit 1867 Offizier in der Artillerie der Schweizer Armee, leitete mit grossem Erfolg die Mobilmachung. Seit 1907 auch Professor an der Eidg. Techn. Hochschule in Zürich. Als Militärtheoretiker ebenso bedeutend wie als Praktiker. (Meyers Handbuch der Geschichte, 1, 1968; s. auch A. Ernst, op. cit. p. 21 f.). Sprache: de. N° de ref. del artículo H100492
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