Descripción
Folio (36.2 x 23.5 x 4 cm). Ca. 186 unpag. Bütten-Bll. (Wz. 'B. Z.'), praktisch vollständig beschrieben von verschiedenen Händen (Deutsche Kurrentschrift, unterschiedliche Schreibmittel, variierender Duktus). HLdr. (fachmänn. restauriert, Block neu eingebunden, ORücken mit hs. Rückenschild, sowie Deckelschild remontiert, neue Kleisterpapier-Deckelbezüge u. Lederecken). Gesamthaft gutes, sehr gepflegtes Exemplar / UNIKAT - - Um 1822/1823 über 18 Bll. als Kassabuch verwendetes ursprüngl. Blankobuch, 1827 umfunktioniert als Textbuch für die durch amtliche Boten (Gerichtsboten, Amtsboten, Magistratsboten) direkt auszurichtenden Mitteilungen rechtlichen Gehalts. - In der grossräumigen hügeligen Landschaft mit geringer Siedlungsdichte war eine speditive, ev. an gewisse Termine gebundene Nachrichtenzustellung zu Fuss oder zu Pferd notwendig. Zwar hatte Luzern 1803 eine Regiepost eingeführt, doch um 1840 "teilten sich 17 Postverwaltungen das Gebiet der Schweiz, was den Posttransport langsam und teuer machte" (HLS, Post, Abschn. 2). - Die meist kurz und prägnant in wenigen Zeilen gefassten 'rechtlichen Ansagen' spiegeln Aspekte gesellschaftlichen Lebens anhand von (rechts-) verbindlichen Mitteilungen, gleichzeitig wird der amtlich-institutionalisierte Vorgang deutlich, indem eine private Mitteilung der 'guten Form' nicht genügt. Mit den Ansagen sind i.d.R. Bedingungen und Konsequenzen verknüpft, die trotz der oft banalen Sachverhalte einen kontrollierten Ablauf erfordern, wie : "Johann Albiser [sic] im Dorf, lasst dem Johann Albiser Sohn (?) im Schlössli, rechtlich ansagen dass er die geflickten Schuh in Zeit & Tagen bey ihm abhollen [sic] & bezahlen solle, ansonst er dieselben verkaufen [.] könne & möge", u. dgl. - Ortsangaben erscheinen häufig als Flur- od. Hofnamen, wie 'in der Klausenmatt', 'im Moos', 'Nättenbach', oder als Gemeinden wie: Sempach, Willisau, Buttisholz, Littau, Gunzwil, Root, Schötz, Ettiswil, Fischbach, Ruswil, usw. - Typisch sind Familiennamen wie: Bühler, Limacher, Richli, Grossmann, Fischer, Bättig, Marbach, Wyss, Baumgartner, Albisser, Egli, Amberg, Schwegler ('Schwägler'), Buholzer, Marty, etc. -- "Nach der Verfassung vom 29. III. 1814 wurde der Kt. Luzern in 5 Ämter und 18 Gerichtskreise eingeteilt. Der Kleine oder Tägliche Rat war auch die höchste richterliche Gewalt [.]. [.] Die Aufsicht über die Zivil- und Kriminalgerichte führte der Justizrat. Als neues Institut erhielt jede Gemeinde ein Friedensgericht (Kompetenz bis auf 16 Fr.). An Stelle der aufgehobenen Amtsgerichte traten 18 Bezirksgerichte (Kompetenz bis 200 Fr. Streitsumme). Der Oberamtmann im Verein mit zwei Bezirksrichtern übte in polizeilichen Straffällen die Strafgerichtsbarkeit aus. Ähnliche Gerichtsbarkeit wie diese oberamtlichen Polizeigerichte hatten in Zivil- und Polizeifällen die Städte Sursee, Sempach und Willisau, sowie der Flecken Münster und endlich der Verwaltungsrat in der Stadt Luzern." (HBLS 4, p. 774) - Um 1803 wurde der Kanton politisch in fünf Bezirke und 20 Quartiere eingeteilt, und für das Gerichts- und Verwaltungswesen die fünf Ämter Luzern, Entlebuch, Willisau, Sursee und Hochdorf definiert. Damit reagierten die Behörden auf die Bevölkerungsentwicklung: "Ihr Höhepunkt lag in den ersten drei Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts [1810-1837: 102 000-124 500; vgl. GLS 3, 1905, p. 227 f.]. Nach 1830 schwächte sich das Wachstum ab und ging im Gefolge der Wirtschaftskrise der späten 1840er Jahre in eine Periode der Stagnation über, in der das Bevölkerungswachstum deutlich unter dem schweizerischen Mittel lag. [.] Trotz des überproportionalen Wachstums der Stadt Luzern [.] lebten 1850 noch fast 90% der Bevölkerung ausserhalb städtischer Siedlungen. [.] Um 1850 waren rund 70% der Luzerner in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt" (HLS, Luzern, passim). -- VERSANDKATEGORIE / Weight category / Poids brut 5 kg - Sprache: de. N° de ref. del artículo JU080401
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