Descripción
Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 67 440 pages. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen über gemeinsame Verfassungstraditionen (Art. 5 der Präambel der Charta der Grundrechte). Zu diesen gehà rt ein hoher Mindeststandard des Grundrechtsschutzes. Dies ist die Ausgangsbeobachtung, vor deren Hintergrund die Studie den Schutz der deutschen Grundrechte und der franzà sischen liberts publiques vergleicht. Zunächst wird die Frage geprüft, welche Rechtsquellen den Grundrechten und liberts publiques zugrunde liegen. Ist dies für die deutschen Grundrechte mit ihrer ausschlieà lichen Regelung im Grundgesetz von 1949 noch einfach zu beantworten, so finden sich die franzà sischen liberts publiques auf verschiedenen Rechtsebenen unterschiedlichen Ranges und sind, historisch bedingt, in divergierenden (Verfassungs-) Dokumenten von 1789, 1946 sowie 1958 niedergelegt; in ihrer Herleitung spielt auch die Entwicklung der Rechtsprechung eine wesentliche Rolle. Danach wird die Abänderbarkeit der deutschen und franzà sischen Grundrechte dargestellt und miteinander verglichen. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Voraussetzungen Grundrechte und liberts publiques abgeändert werden kà nnen, und welche Bereiche von solchen à nderungen notwendigerweise ausgenommen bleiben müssen, um die Existenz und den bestehenden Schutz der Grundrechte und liberts publiques nicht an sich zu gefährden. Im folgenden werden die Rechtsnatur und Bindungswirkung der Grundrechte und liberts publiques näher beleuchtet. Wird in der deutschen Grundrechtsliteratur und in der Rechtsprechung die Frage nach der Natur der Grundrechte wie selbstverständlich gestellt, wird also gefragt, ob es sich um bloà e (subjektive) Abwehrrechte oder daneben um Rechte mit institutionellem, also objektiv-rechtlichem Charakter handelt und ob es darüber hinaus sog. "Leistungsgrundrechte" gibt, so werden diese Fragen für die franzà sischen liberts publiques (bisher) noch nicht systematisch gestellt. Es wird weiter untersucht, welche Bindungswirkung Grundrechte und liberts publiques haben, d.h. ob und inwieweit der territoriale Geltungsbereich, die Berechtigung aus diesen Rechten, die Bindung der Gewalten an Grundrechte und liberts publiques sowie die Frage der Geltung der Rechte zwischen Privaten in den beiden Grundrechtsräumen miteinander vergleichbar sind. Es folgt die Frage nach der Ausgestaltung von Grundrechten und liberts publiques sowie den Mà glichkeiten ihrer Einschränkung. Insbesondere die Prüfung der Beschränkungsmà glichkeiten von Grundrechten und liberts publiques zeigt die z.T. beträchtlichen Unterschiede zwischen beiden Grundrechtssystemen, sei es bei der aus Sicht deutschen (Verfassungs-) Rechts überraschenden Vorfrage, ob der franzà sische Gesetzgeber überhaupt originär für die Beschränkungen aller liberts publiques zuständig ist, sei es bei Prüfung der Fragen nach Bestehen und Umfang eines Gesetzesvorbehalts, einer Wesensgehaltsgarantie sowie eines Verhältnismäà igkeitsgebots bei der Einschränkung von Grundrechten und liberts publiques. Danach wird dargestellt, wie Konflikte und Kollisionen zwischen verschiedenen Grundrechten bzw. liberts publiques in den beiden Rechtsordnungen gelà st werden, wie im Rahmen rechtlicher Sonderverhältnisse mit dem Grundrechtsschutz umgegangen wird, ob und inwieweit es Regelungen für die Einschränkung von Grundrechten und liberts publiques in Notstandssituationen gibt und schlieà lich, ob und nach welchen Maà gaben der Verlust von Grundrechten und liberts publiques in Deutschland und Frankreich erfolgt. Nunmehr wird der praktisch für den Schutz von Grundrechten und liberts publiques besonders bedeutsamen Frage nachgegangen, welche Mechanismen in Deutschland und Frankreich zu ihrer Durchsetzbarkeit bestehen. Dabei wird zunächst geprüft, wie weit der im jeweiligen Land bestehende Verfassungsgerichtsschutz Instrumente zur Durchsetzung von Grundrechten und liberts publique. N° de ref. del artículo x4179
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