Descripción
Tome 2 u. 6 (v. 8). 8°. 608, 2 Falttabn., resp. 366 SS. Druck auf Bütten (unbeschnitten, grösstenteils unaufgeschnitten). OInterims-Brosch. (mit Kleisterfarbe behandelte Makulatur; Rücken ungefärbt, von vol. 1 mit Fehlstelle) mit hs. Rückenschildern. Stellenweise leichte Bräunungen. Etwas Alters- u. Lagerungs-, wenig Gebrauchsspuren, beide Titel mit Besitzervermerk. Gesamthaft saubere, recht gute Exemplare. Delvaux pp. 24-26 (?Tome II?) und pp. 32-34 (?Tome 6?). - Bedeutende und bemerkenswert seltene Rechtsquelle für die Helvetische Republik von 1798?1803. - Besitzervermerk ?A. Nicole Dr.?: wohl Alphonse Marie Ferdinand Nicole (Duillier 1789-1874 Trélex), Jurist und Politiker. 1814-1835 liberaler Waadtländer Grossrat. 1818 Ernennung zum öffentlichen Chefankläger. [.] 1830 war er Richter am Appellationsgericht, 1831 Vizepräsident des Waadtländer Verfassungsrats und 1832 Gesandter an die ausserordentliche Tagsatzung in Luzern. (etc.; B. Anelli, in: HLS). -- Vom ersten Titel (Barth 3928: ?5 Cahiers. Lausanne 1798?1800?) finden sich Titelvariationen wie z.B. ?[.] du Conseil Législatif? zwischen 1798 und 1801 fünf Hefte. Der zweite Titel (Barth 4951: ?1799-Sept. 1801. 2 vol. Lausanne [180.].? sic), offenbar die Fortsetzung einer Fortsetzung des ersten, ist zwischen 1799 und 1800/1803 in drei Heften erschienen. Konzept und Titel dieser Sammlung von Gesetzeserlassen dürfte den Zeitumständen entsprechend relativ spontan gehandhabt worden sein. Akribisch bibliographiert finden sich diese Publikationen bei: P. Delvaux, La République en papier. Circonstances d?impression et pratiques de dissémination des lois sous la République helvétique (1798?1803). 2 vol. Genève 2004 (für die französischsprachigen Versionen wie die vorliegenden vgl. bes. vol. II, pp. 22?37). -- Tome 2 des ?Bulletin des Lois et Décrets? (die französische Version des ?Tageblatt der Gesetze und Dekrete der gesetzgebenden Räthe, nebst den Beschlüssen und Proklamationen des vollziehenden Direktoriums der helvetischen Republik?; vgl. z.B. Barth 23619, 23621 u. 3878), reicht vom 20. September 1798 bis zum 4. Mai 1799; Tome 6 der ?Arrêtés et Proclamations? dokumentiert Inhalte vom 3. Januar 1799 bis 8. August 1800. Die Falttafeln in Cahier II sind Beispiele von Sold- und Tariftabellen für die Helvetische Armee. - Im ?Bulletin des lois et décrets? sind vorwiegend Gesetze und Dekrete enthalten, aber auch Proklamationen, personelle Ernennungen u.ä. vom 20. September 1798 bis Anfang Mai 1799; daran schliesst sich mit Datum vom 4. Mai 1799 u.a. noch der ?Code Pénal? (das ?Peinliche Gesetzbuch?, i.e. Strafgesetzbuch) an. ?Ein schweizerisches Zivilgesetzbuch jedoch kam nicht zustande; es blieb bei einigen Bruchstücken. [.] Jedoch gelang den Räten die Vollendung eines schweizerischen Strafgesetzbuches, das dem humanen Geist der Zeit entsprach. Es schloss sich eng an das französische Vorbild an, schaffte die Folter ab und enthielt strenge Strafbestimmungen gegen die Feinde des Einheitsstaates. Dieses Strafgesetzbuch blieb auch nach dem Sturze der Helvetik in einigen Kantonen fortbestehen.? (E. Bonjour, Geschichte der Schweiz im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert, 1937, p. 41. Vgl. dazu auch die spezifische Erörterung von A. Teichmann, ?Das Helvetische peinliche Gesetzbuch?, in: F. v. Liszt, Hsg., Das Strafrecht der Staaten Europas, 1894, pp. 368 ff.). -- Einlässlich und ausführlich behandelt diesen Zeitabschnitt sowie die verfassungsmässigen und rechtlichen Aspekte J. Schollenberger, Geschichte der Schweizerischen Politik (Bd. 2, 1908, pp. 8 ff., bes. 24-70). ?Zur Stellung dieses Abschnittes zwischen Verfassung einerseits und dem zweiten Koalitionskrieg [1799-1801/1802] und den Verfassungsrevisionen und Staatsstreichen anderseits ist, um sie zu rechtfertigen, folgendes zu bemerken. Zwar erstreckt sich die Staatstätigkeit der Helvetik natürlich über deren ganze Zeit. Aber sie ist immerhin am eigenartigsten und am fruchtbarsten in der Zeit VOR dem zweiten Koalitionskrieg [1798?1802. N° de ref. del artículo JU020401
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