Nach der Rechtsprechung des BGH ist «Handeltreiben» jedes beliebige Verhalten, wenn es nur eigennützig ist und auf den Umsatz von Betäubungsmitteln abzielt. Diese extensive Auslegung verwischt nicht nur die Strafbarkeitsgrenze und die Unterschiede zwischen den Beteiligungsformen, sie führt auch zum Regelbild der «Einheitstäterschaft». Ausnahmen hiervon sind bloße Ergebniskorrekturen einer Rechtspraxis, die den Versuch (§ 29 Abs. 2 BtMG) nicht zulässt. Das ist nicht hinnehmbar. Der Verfasser stellt zunächst die Entwicklung des Begriffs, die Rechtsgüter sowie die kriminalpolitischen und dogmatischen Aspekte dar. Die Rechtsprechung zur Strafbarkeitsgrenze und zu den Beteiligungsformen wird kritisch gewürdigt und die bestehenden Widersprüche werden aufgezeigt. Schließlich entwickelt der Verfasser unter Berücksichtigung der jüngsten BGH-Rechtsprechung und Literatur einen Definitionsvorschlag für das «Handeltreiben», der rechtsstaatlichen Maßstäben genügt.
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Biografía del autor:
Der Autor: Andreas Bensch wurde 1968 in Viernheim geboren. Im Anschluss an das Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main erfolgte 1995 das Erste juristische Staatsexamen, 1998 das Zweite juristische Staatsexamen, gefolgt von der Tatigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Strafverteidigung. 2005 wurde der Autor an der Universitat Frankfurt am Main promoviert.
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- EditorialPeter Lang AG
- Año de publicación2005
- ISBN 10 3631545355
- ISBN 13 9783631545355
- EncuadernaciónTapa blanda
- Número de páginas205