Reseña del editor:
Das historische Buch können zahlreiche Rechtschreibfehler, fehlende Texte, Bilder, oder einen Index. Käufer können eine kostenlose gescannte Kopie des Originals (ohne Tippfehler) durch den Verlag. Nicht dargestellt. 1879. Auszug: ... Bedenken des städt priv. Grundeigenthutns. 765 gefällt werden, ungleich mehr als über irgend eine andere Art des privaten Grundeigentums. Dieses Urtheil wiegt aber um so schwerer, weil auch vom Standpuncte des volkswirtschaftlichen Productionsintercsses in Bezug auf die sichere, gute und billige Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses das Urtheil über das städtische Grundeigentum jedenfalls nur wenig günstig lautet: Beleg des eben die „Wohnungsnoth" nach ihren hierhergehörigen Seiten. Die Forderung einer Beiseitigung des privaten städtischen Grund-und Hauseigenthums wird bei dieser Sachlage wiederum erklärlicher und gerechtfertigter als die gleiche Forderung in irgend einem anderen Falle. Die Durchführung einer solchen Massregel würde zwar immer noch sehr erhebliche ökonomisch-technische Schwierigkeiten bieten. Indessen ist das Postulat doch auch in dieser Hinsicht günstiger zu beurtheilen als die meisten ähnlichen Forderungen des Socialistnus und als es zunächst scheinen könnte. Es licsse sich nemlich nicht, wie man meinen könnte, in der einfachen Weise vorgehen, wie bei dem ländlichen Grundeigenthum, besonders den Grossgütern, wenn denn einmal hier das Privateigenthum aufgehoben werden sollte, nemlich so, dass man das an die Stelle tretende „Gemeineigenthum" (voraussetzungsweise des Staats) nur zweckentsprechend verzeitpachtete, wie heute die Domänen, wobei im Uebrigen im privatwirthschaftlichen Productionssystem nichts geändert würde (§. 345, 349). Denn die Idee eines Gemeineigenthums am städtischen Boden (voraussetzungsweise der Gemeinde, aber unter Controle des Staats) in Verbindung mit Verpacht...
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