Reseña del editor:
Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Käufer können in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1904 edition. Auszug: ...gerade deshalb aus Rache erfolgt wäre, weil er nicht darauf eingegangen sei. Ls gibt zweifellos Fälle genug, in denen die Annäherung von seiten des Mädchens ausgeht. Die Tatsache allein, daß ein Mädchen unbescholten ist, beweist noch nicht, daß es nicht doch hätte eine Ver irrung begehen können, weil naturgemäß auch ein sehr bescholtenes Mädchen einmal unbescholten gewesen sein muß. Ist nun wirklich ein Mann durch ein bisher unbescholtenes Aind verleitet worden, so würde es hart sein, ihn trotzdem auf mindestens l. Jahr ins Zuchthaus zu senden; andererseits würde es aber im Interesse der Sittlichkeit nicht zulässig sein, einen Mann, der von dem Entgegenkommen seitens der. Ainder unter 2 Jahren bezw. unbescholtenen Mädchen unter 6 Jahren Gebrauch machte, straflos zu lassen. Die leidigen „mildernden Umstände" möchten wir aber, da sie gerade hier sehr schädlich durch ihre Unbestimmtheit wirken, dennoch nicht zulassen, sondern wie im ß I.7H eine Bestimmung dahin treffen, daß, falls der Täter von den Personen, an denen er sich verging, verleitet worden ist, Gefängnisstrafe nicht unter 3 Monaten eintrete. wenn auch der ß l.76 eine Zuchthausstrafe bis zu 0 Iahren androht, so ist doch gerade beim Absatz 3 unter besonderen Umständen das Strafminimum von 3 Monaten Gefängnis eine aus reichende öühne; für schwerere Fälle ist, auch wenn der Angeklagte wirklich verleitet war, so daß auf Gefängnisstrafe erkannt werden müßte, noch die Möglichkeit geboten, diese so zu bemessen, daß sie einer...
"Sobre este título" puede pertenecer a otra edición de este libro.