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De Alemania a Estados Unidos de America
Descripción Softcover. Condición: neu. 1. Auflage. Studien zum Verwaltungsrecht, Band 63 232 pages. Der Verbringungsgewahrsam bezeichnet eine Maà nahme der Polizei- und Ordnungsbehà rden, mit der Personen mittels eines Dienstfahrzeugs von einem bestimmten Ort entfernt und an einen anderen, meist abgelegenen Ort verbracht und dort ausgesetzt werden. Mit dem Abtransport des Betroffenen an einen entlegenen Ort, an dem meistens à ffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen, soll die Rückkehr des Verbrachten an den Ausgangsort für einen gewissen Zeitraum verzà gert werden, um so die Gefahrensituation zu entschärfen und ein nachhaltiges Abschrecken und Fernbleiben vom Gefahrenort zu erreichen. Der Verbringungsgewahrsam stellt seit jeher eine häufig praktizierte Maà nahme des Gefahrenabwehrrechts in allen Bundesländern dar, obwohl der Streit um seine rechtliche Grundlage bis heute nicht entschieden wurde. Die Klärung der durch den Verbringungsgewahrsam aufgeworfenen Rechtsfragen hat entscheidende Bedeutung sowohl für den betroffenen Bürger, der Adressat dieser Maà nahme wird, als auch für den die Maà nahme ausführenden Beamten: Die Rechtmäà igkeit des Verbringungsgewahrsams ist für den Maà nahmeadressaten bedeutsam, weil sie Einfluss auf eine mà gliche Grundrechtsverletzung und den Rechtsschutz hat. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Grundrechte der kà rperlichen Bewegungsfreiheit (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG), der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG). Auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) wird nur Bezug genommen, soweit dies im Zusammenhang mit den typischen Anwendungsfällen des Verbringungsgewahrsams von Bedeutung ist. Für den ausführenden Beamten entscheidet hingegen die Rechtmäà igkeit seines Handelns über seine Strafbarkeit, da mit der Rechtswidrigkeit seines Handelns das Fehlen der strafrechtlichen Rechtfertigung einhergehen würde, sofern nicht ausnahmsweise spezielle Rechtfertigungsgründe einschlägig sind. Darüber hinaus würden den strafrechtlich in Erscheinung getretenen Beamten beamtenrechtliche Konsequenzen mit einschneidender Wirkung erwarten, wie die Beendigung des Beamtenverhältnisses. Auch eine Schadensersatzpflicht oder die Verhängung von Disziplinarmaà nahmen kämen in Frage. Nº de ref. del artículo: x8046