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Descripción Softcover. Condición: neu. 1. Auflage. Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 210 290 pages. Anders als in der Vergangenheit wird die Arbeitskampfform des "Sympathiestreiks" nunmehr als grundsätzlich zulässig anerkannt und von den Gewerkschaften bereits genutzt. Eine Betrachtung des Urteils des BAG vom 19.06.2007 wäre aber zu eindimensional, wenn man lediglich auf die Folge, das heià t die Rechtmäà igkeit des Sympathiestreiks, abstellen würde. Der Erste Senat sah sich durch diesen Fall dazu veranlasst, eine generelle "Ausweitung der Kampfzone" zu gewähren und dadurch eine Rechtsprechungswende herbeizuführen. Vorwürfe, dass der Erste Senat inkompetent und wegen der Abweichung vom Kampfkontrollkonzept des Groà en Senats nicht der gesetzliche Richter sei, stellen lediglich die Spitze des Eisberges der Diskussion dar. Viel weiter reichend hingegen sind die materiellen Einwendungen, die im Rahmen dieser Studie detailliert herausgearbeitet werden. Geäuà erte Befürchtungen, dass das Urteil drastische Folgen haben kà nnte, blieben nicht nur Hirngespinste, sondern wurden in Form des "Flashmob-Urteils" vom 22.09.2009 Realität. Gleichermaà en wie das jüngste Urteil zum Sympathiestreik führte auch das "Flashmob-Urteil" zu heftigen Diskussionen. Da der Ausgangspunkt dieser kontroversen Entwicklung die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.06.2007 und somit die Entscheidung über die Zulässigkeit des Sympathiestreiks war, liegt der besondere Fokus dieser Studie auf den Sympathiearbeitskampfmaà nahmen. Das neue Arbeitskampfmittel "Flashmob" wird dabei ebenfalls berücksichtigt, allerdings nicht in der gleichen Tiefe wie das Problem der Sympathiearbeitskampfmaà nahmen dargestellt. Diese Studie macht es sich zum Anspruch, die in den grundlegenden Urteilen des Bundesarbeitsgerichts zum Sympathiestreik dargelegten kontroversen Ansichten aufzuzeichnen. Ebenso werden die bereits in der Vergangenheit geäuà erten Meinungen des Schrifttums mit den aktuellen Stimmen in Beziehung gesetzt. Des Weiteren werden die von der Rechtsprechung jüngst entwickelten Grundsätze des BAG auf andere, ursprünglich unzulässige Kampfmittel übertragen. Muss auch deren rechtliche Beurteilung neu überdacht werden, kà nnte dadurch der Beweis erbracht werden, dass das Urteil zu Recht als Rechtsprechungswende betitelt wird. Tm Laufe der Untersuchung wird weiterhin herausgearbeitet, welche Bedenken und Widersprüchlichkeiten mit diesem "neuen Arbeitskampfrecht" verbunden sind. Nº de ref. del artículo: x7808