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Publicado por Hamburg, Dr. Kovac Verlag, 2011
ISBN 10: 3830055870ISBN 13: 9783830055877
Librería: Antiquariat Bookfarm, Löbnitz, Alemania
Libro
Softcover. 360 Seiten Buch in sehr gutem Zustand. Sauber! 9783830055877 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 520.
Publicado por Verlag Dr. Kovac, Hamburg, 2011
ISBN 10: 3830055870ISBN 13: 9783830055877
Librería: Verlag Dr. Kovac GmbH, Hamburg, Alemania
Libro Original o primera edición
Softcover. Condición: neu. 1. Auflage. Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 200 384 pages. Das Betäubungsmittelstrafrecht spielt in der deutschen Justizpraxis eine prominente Rolle. Diese Feststellung spiegelt sich nicht nur in den von den Strafgerichten zu verhandelnden Fallzahlen und Verurteilungen nach dem BtMG, sondern auch in der enormen Bindung personeller und finanzieller Ressourcen wider. Offensichtlich wird der "war on drugs" in erheblichem Maà e mit den Mitteln des Strafrechts ausgefochten. Das Drogenphänomen in unserer Gesellschaft soll nach der richtungsweisenden Diktion des Strafgesetzgebers "bekämpft" werden. Die Justizpraxis folgt diesen semantischen Vorgaben bereitwillig. Doch ist dieser "Kampf" mittels Strafrecht überhaupt verfassungsrechtlich zulässig? Ziel der Untersuchung ist es, der Frage nachzugehen, ob bzw. inwieweit das Strafrecht im Falle des BtMG ein stimmiges und rechtlich zulässiges Mittel sozialer Verhaltenssteuerung ist. Die Untersuchung vollzieht nach, dass der Primat der Prävention sich im Betäubungsmittelstrafrecht wie ein roter Faden durch die Begründungen seiner Legitimationsvertreter sowie die Arbeit des Gesetzgebers und der Justiz zieht. Der "Kampf" unter der Flagge der Prävention gerät jedoch in ein rechtsstaatlich unerträgliches Spannungsverhältnis zu einer Vielzahl klassisch-liberaler Strafrechtsgrundsätze sowie traditioneller Gerechtigkeitskriterien und führt so zu erheblichen dogmatischen Inkonsistenzen und Verfassungsfriktionen. Um das zu verstehen, ist es nicht damit getan, einen einzelnen Aspekt des Betäubungsmittelstrafrechts exemplarisch herauszugreifen. Vielmehr muss die Materie von ihren strafrechtlichen Legitimationsbehauptungen über die Arbeit des Gesetzgebers und dessen "Werk" bis hin zur Rolle der Justiz durchdrungen werden.