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  • Softcover. Condición: neu. 1. Auflage. Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 58 328 pages. Arzneimittel sind Waren besonderer Art, denn ihre Anwendung ist nutzenstiftend und risikobehaftet zugleich. Um dieser Ambivalenz willen sah sich der Gesetzgeber dazu veranlasst, sowohl die Produktinformation als auch die werbliche Darstellung von Arzneimitteln detailliert gesetzlich zu reglementieren. So schreibt das Arzneimittelrecht insbesondere vor, wie die Packungsbeilage und die Kennzeichnung der äuà eren Umhüllung sowie des Behältnisses des Arzneimittels inhaltlich ausgestaltet sein müssen. Auch regelt es, ob und unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Informationen durch pharmazeutische Unternehmer vermittelt werden dürfen. Von diesen erwerbsbegleitenden Angaben in den arzneimittelrechtlich vorgesehenen Informationsträgern sind diejenigen zu unterscheiden, die durch die Pharmahersteller im Rahmen der Heilmittelwerbung selbst anzugeben sind. Die Heilmittelwerbung ist in einem eigenen Gesetzeswerk, dem Heilmittelwerbegesetz, normiert. Diese Kodifikation sieht neben abgestuften Informationspflichten einen umfangreichen Katalog von Werbeverboten vor. Da diese unterschiedlichen verbraucherschützenden Regelungsansätze bisweilen eine gemeinsame Schnittmenge aufweisen, stellt sich die Frage, inwieweit die jeweiligen Informationspflichten mit den heilmittelwerberechtlichen Restriktionen zu vereinbaren sind. Der Verfasser untersucht zunächst aus Sicht des Marketing, ob es sich bei den vorgeschriebenen bzw. reglementierten Informationen im Umfeld der Arzneimittelverpackung und im Bereich der Heilmittelwerbung überhaupt um Werbung im à konomischen Sinne handeln kann. Hieran schlieà t sich eine normativ-rechtliche Einordnung des Verhältnisses zwischen Informationspflichten und Werbeverboten an, die sich an den Schutzzwecken der jeweiligen Vorschriften orientiert und die dahinter stehenden Wertungen offen legt. Unter zusätzlicher Einbeziehung wettbewerbsrechtlicher Maà stäbe wird ein Ergebnis gewonnen, das einerseits den Interessen der Verbraucher als Arzneimittelanwender gerecht wird und sich andererseits für die produzierenden und werbenden Pharmaunternehmen als rechtlich praktikable Là sung darstellt.