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  • Imagen del vendedor de [Jesuitenberufung: Kantonsschule, Gymnasium und Lyceum] : Schultheiss und Regierungsrath des Kantons Luzern an den Großen Rath desselben. a la venta por Franz Kühne Antiquariat und Kunsthandel

    8°. 12, 178 SS. Brosch. d.Zt. (knittrig und etwas lädiert, Rücken mit kleiner Fehlstelle im Kopf, Rückendeckel fehlt, Nummernstempel a. Vorderdeckel u. erster Seite). Etwas knittrig, Schnitt und äussere Blattränder blass stockfleckig. Alters- und etwas Gebrauchsspuren. Gesamthaft weitgehend sauberes, recht ordentliches Exemplar. - - Nicht bei Barth - Bericht und Gesetzesvorschlag vom 20. Wintermonat 1843 betreffend die Reorganisation des Gymnasiums und Lyceums zu Luzern und Berufung der Jesuiten an die höhere Lehranstalt, mit 27 'Beilagen', dem Gesetzestext des Grossen Rates und einer persönlichen Erklärung von Joseph Eutychius Kopp, Präsident des Erziehungsrates. - DABEI: Gegenargumente der Opposition unter dem Titel 'Kurze Zusammenfassung', worin 6 Gründe angeführt werden, wie: "Die Berufung der Jesuiten verursacht ungeheure Kosten", "Man würdigt, im Widerspruch mit dem bischöflichen Zeugnisse, die Kantonsgeistlichkeit herab". Mit Namen von oppositionellen Geistlichen und von Behördenmitgliedern, die gegen die Berufung stimmten. SD aus 'Volksblatt', Luzern, o.J. [wohl 1843]. 10 SS. Rücken-Brosch. -- Bedeutende Sammlung gedruckter Quellen zur Jesuitenberufung nach Luzern, mit Briefwechseln zwischen der Berufungskommission und verschiedenen Kantonsbehörden (Schwyz, Freiburg, Wallis), Bischöfen, Oberen des Jesuitenordens, u.a., sowie (Beilage 27) dem Minoritätsgutachten des Erziehungsrates, gez. von Vizepräsident J. Mohr und Stadtpfarrer Georg Sigrist -- Dieser Schritt trug wesentlich bei zur politisch-konfessionellen Krise besonders zwischen den Kantonen Luzern und Aargau : "Die Verhältnisse hatten sich gründlich geändert, seit die beiden Kantone 1834 die Badener Artikel unterzeichnet und sich verpflichtet hatten, einander beizustehen, 'wenn die Rechte des Staates in Kirchensachen gefährdet oder nicht anerkannt würden' (Artikel 14). [.] Nachdem die aargauische Klosterfrage zu einer gesamtschweizerischen Angelegenheit geworden war, bestand die Gefahr, dass jeder neue Streit zwischen den beiden Nachbarkantonen sich ausweitete. Genau das ist nach 1844 geschehen, als Luzern als Reaktion auf die Aargauer Klosteraufhebung [durch Grossratsbeschluss vom 13. Januar 1841] seine höheren Schulen den Jesuiten anvertraute [.]. Damit wurde der Konflikt zu einer bewaffneten Auseinandersetzung, vom Freischarenkrieg in den Jahren 1844-1845 zum offenen [Sonderbunds-] Krieg von 1847." (G. Andrey, in: B. Mesmer et al., Red., Gesch. d. Schweiz - und der Schweizer, 2, 1983, pp. 273 ff., zit. p. 276 f.; vgl. Kasimir Pfyffer, Geschichte, Bd. 2, 1852 pp. 584 ff.; E. Bonjour, Gesch. d. Schweiz im 19. u. 20. Jh., 1937, pp. 126-128 u. ff.; J. Schollenberger, Schweiz. Politik 2, 1908, pp. 305-308 u. ff.; O. Marchi, Der erste Freischarenzug, 1971, pp. 11-25). - Die Befürchtungen der Radikalen, "der Vorortkanton Luzern könnte unter ein Jesuitenregiment kommen, waren nicht unbegründet, war es doch nicht die eher zurückhaltende Kirche, die den Orden gerufen hatte, sondern die Kantonsregierung selbst. Diese Regierung aus dem Sattel zu heben, war das Ziel der antiklerikalen Umsturzversuche, die als sogenannte Freischarenzüge vom Dezember 1844 und März 1845 in die Geschichte eingegangen sind." (G. Andrey, p. 277). - Sprache: de.