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  • Laura Sophie Gravenhorst

    Publicado por Verlag Dr. Kovac, Hamburg, 2007

    ISBN 10: 3830032617ISBN 13: 9783830032618

    Librería: Verlag Dr. Kovac GmbH, Hamburg, Alemania

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    Libro Original o primera edición

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    Softcover. Condición: neu. 1. Auflage. Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 100 308 pages. Die wirtschaftliche Bedeutung der Anrechnung anderweitigen Erwerbs während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers wird vor allem im Zusammenhang mit Kündigungen deutlich: Das Gesetz regelt in § 615 S. 1 BGB, dass der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers sein vereinbartes Entgelt einfordern kann, ohne seine Arbeitsleistung nachholen zu müssen. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzverfahrens in der irrigen Annahme, die Kündigung sei wirksam, nicht weiterbeschäftigt, muss er nach einem der Kündigungsschutzklage rechtskräftig stattgebenden Urteil grundsätzlich gemäà §§ 611, 615 S. 1 BGB das volle Arbeitsentgelt zahlen, ohne die Arbeit als Gegenleistung erhalten zu haben. Nach § 615 S. 2 BGB und § 11 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf seine Entgeltansprüche aber anrechnen lassen, was er während des Annahmeverzugs anderweitig tatsächlich verdient oder zu erwerben bà swillig unterlässt. Die Verfasserin untersucht in ihrer Studie, was unter anderweitigem Erwerb zu verstehen ist und wann ein bà swilliges Unterlassen des Arbeitnehmers vorliegt. Des Weiteren wird den Fragen nachgegangen, inwiefern erbrachte oder ersparte Aufwendungen des Arbeitnehmers in die Berechnung einzubeziehen sind und unter welchen Voraussetzungen anderweitiger Erwerb anzurechnen ist. Ferner geht es u.a. um Fragen der Darlegungs- und Beweislast sowie um Auskunftsansprüche des Arbeitgebers hinsichtlich eines anderweitigen Erwerbs oder bà swillig unterlassenen Erwerbs. Schlieà lich erà rtert die Autorin, welche Zeitabschnitte für die Anrechnung maà geblich sind, sowie die damit zusammenhängenden Probleme der Rechtskraft. Die Studie endet mit einem Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung.