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  • Softcover. Condición: neu. 1. Auflage. Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 103 344 pages. Die Rechtsform der private company limited by shares ist in den vergangenen Jahren auch in Deutschland zunehmend populär geworden. Im Zuge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften stiegen die Zahlen der in Deutschland niedergelassenen Gesellschaften dieser Rechtsform massiv an. Rechtsprechung und -wissenschaft hatten sich daher verstärkt mit Fragen nach dem Miteinander einer ausländischen Rechtsform mit dem inländischen Rechtsverkehr und dessen Normen auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei die Frage nach den Rechtsfolgen einer Là schung der in Deutschland niedergelassenen Gesellschaft im Register des Companies House in England. Insbesondere in diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche Fragen nach dem Verhältnis des Gründungsrechts der Gesellschaft zum deutschen Recht als dem Recht des Niederlassungsorts. Diese Fragen zu beantworten und dabei die Erfordernisse des Rechtsverkehrs mit den Grundsätzen der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit in der Ausprägung durch den Europäischen Gerichtshof in à bereinstimmung zu bringen, ist das Anliegen des Verfassers. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich die anfängliche Popularität der Rechtsform der limited company in jüngster Zeit wieder stark abgeschwächt hat und daher die Zahl der im Register gelà schten Gesellschaften erheblich zugenommen hat, gibt die Abhandlung wertvolle Hinweise zum Umgang mit einer gelà schten Limited, den Mà glichkeiten der Wiedereintragung und den jeweils damit verbundenen Konsequenzen für die Gesellschaft, die Gesellschafter und den Rechtsverkehr. Die Studie ist in zwei Teile gegliedert: im ersten Teil werden die rechtlichen Grundlagen des englischen Companies Act 2006 dargestellt und unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung englischer Gerichte eingehend analysiert. Im zweiten Teil werden die dabei gewonnen Erkenntnisse auf eine in Deutschland niedergelassene limited company übertragen. Soweit die unterschiedlichen Konzeptionen des deutschen und des englischen Rechts eine solche à bertragung nicht ohne weiteres zulassen, zeigt der Verfasser Là sungswege auf, die die Niederlassungsfreiheit der Gesellschaft und ihr englisches Gründungsrecht mit den Prinzipien des deutschen Gesellschaftsrechts in à bereinstimmung bringen.