Descripción
Vierte, durchgesehene Auflage. 8°. 158 SS. OBrosch. (Vorderdeckel mit kaum störendem kleinem Loch). Leichtere Alters- und Gebrauchsspuren. Gesamthaft sauberes, recht gutes Exemplar. ?Die Frage des Arbeitsdienstes rückt mit jedem Tag mehr in das öffentliche Interesse. Parteien und weltanschauliche Gruppen, die vor kurzem noch jede Art von Arbeitsdienst bekämpft haben, bekennen sich heute schon zum freiwilligen Arbeitsdienst und stehen nur noch der Arbeitsdienstpflicht ablehnend gegenüber. [.] Dagegen fordern grosse deutsche Parteien die Einführung der Arbeitsdienstpflicht. Sie ist ein Programmpunkt der NSDAP, und es ist durchaus möglich, dass ein Gesetz über Arbeitsdienstpflicht in kurzem eine parlamentarische Mehrheit findet. Es ist deshalb der Zweck dieser Schrift, zuerst die Aufgaben eines Deutschen Arbeitsdienstes herauszuarbeiten. Der Verfasser ist dazu um so mehr in der Lage, als er sich als Fachbearbeiter der NSDAP seit einem Jahr ausschliesslich mit den Fragen des Arbeitsdienstes beschäftigt hat.? (p. XI, aus dem Vorwort zur ersten Auflage vom Frühjahr 1933). ?Die erste Auflage dieses Buches war in drei Monaten vergriffen. In dieser Zeit wurde Adolf Hitler, Reichskanzler und was bisher eine Konstruktion in die Zukunft war, Wirklichkeit. [sic] Das Jahr 1933 ist das Jahr des Aufbaus der Arbeitsdienstpflicht. Es geschieht auf der Grundlage der Freiwilligkeit. Aber aus den Freikorps der Arbeit wird das formierte ?Heer der Arbeit? Aufbauplan ist das vorliegende Buch.? (p. XII, aus dem Vorwort zur zweiten Auflage v. April 1933). ?? Der Reichsarbeitsdienst (RAD) ist die ?mit Gesetz vom 26. 6. 1935 eingeführte allgemeine Dienstpflicht von männlichen Arbeitskräften im Alter von 18?25 Jahren in geschlossenen Einheiten zur Bewältigung gemeinnütziger Aufgaben.? (Zentner/Bedürftig Hsg., Das grosse Lexikon des Dritten Reiches, 1985, p. 472, mit relativ ausführlichem Artikel zu Geschichte und Organisation des RAD). ? Die zeitgenössische, parteiabhängige Chronik notiert diese Vorgänge des Jahres 1935, die ihren Anfang bereits im Mai 1933 mit der Auflösung der Gewerkschaften und der Gründung der ?Deutschen Arbeitsfront? nahmen und seither konsequent weiter verfolgt wurden : 15. April 1934: ?Nach der Auflösung des ?Reichsverbandes deutscher Arbeitsdienstvereine? wird der ?Nationalsozialistische Arbeitsdienst? (unter Reichsarbeitsführer [.] Oberst a.D. Hierl) eine Organisation der NSDAP und weiter dann eine staatliche Organisation. [.] 26. Juni [1935]: Einführung der Reichsarbeitsdienstpflicht (ab 1. Oktober 1935) durch das ?Reichsarbeitsdienstgesetz? [.]? (H. Volz, Daten der Geschichte der NSDAP. Berlin u. Leipzig 1939. p. 61 u. p. 67). Beziehungsweise: Die ?Deutsche Arbeitsfront umfasst alle schaffenden Menschen: Arbeitnehmer und Unternehmer, Angestellte und Gewerbetreibende, rund 18 Millionen Werktätige. [.] Kraft durch Freude. Freizeitgestaltung. [.] Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit (20. Jan. 1934). An Stelle des Gegensatzes Arbeitgeber-Arbeitnehmer tritt Gemeinschaft von Führer und Gefolgschaft. [.] Reichsarbeitsdienst [RAD]. Neben der Gemeinschaft aller Volksschichten der Partei und ihren Gliederungen Erziehung des gesamten Volkes zur Gemeinschaft im Reichsarbeitsdienst, ursprünglich freiwillig, seit 1935 Pflicht. Durchführung gemeinnütziger Arbeiten.? (W. Gehl, Deutsche Geschichte in Stichworten. Breslau 1940. p. 212 f., Abschnitt 7. Die Grundlegung des nationalsozialistischen Deutschlands). ?? Der Autor war gem. Bezeichnung im Titel ?Fachbearbeiter der NSDAP und Organisationsleiter des Arbeitsdienstes im Reichsarbeitsministerium? (nicht bei Zentner/Bedürftig). Helmut Stellrecht (Wangen im Allgäu 1898?1987 Bad Boll), Maschineningenieur, nationalsozialistischer Politiker und Propagandist, Parteimitglied seit 1931. Nach seiner Tätigkeit im Reichsarbeitsministerium wurde er 1934 ?Obergebietsführer im Stab der Reichsjugendführung, damit wesentlich für die politische ?Schulung? der Hitlerjugend verantwortlich. Stellrecht wurde l. N° de ref. del artículo Hb060914
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