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GOAe-Kommentar ISBN 13: 9783131072825

GOAe-Kommentar

 
9783131072825: GOAe-Kommentar
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Beitelstein, Claus; Ehret, Werner; Lang, Manfred Hermann; Schäfer, Franz-Heinz; Stiel, Horst
Publicado por Thieme, Stuttgart (2002)
ISBN 10: 3131072822 ISBN 13: 9783131072825
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Lang, Manfred, Franz-H. Schäfer Horst Stiel u. a.:
Publicado por Thieme (2002)
ISBN 10: 3131072822 ISBN 13: 9783131072825
Antiguo o usado paperback Cantidad disponible: 1
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Antiquariat Armebooks
(Frankfurt am Main, Alemania)

Descripción paperback. Condición: Gut. 836 Seiten; Thieme - 2. Auf. 2002 : Manfred Lang / Franz-H. Schäfer / Horst Stiel - tb. Gr., 9-10-2-L1 24-87ZB-I5NI Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2. Nº de ref. del artículo: 368752

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Manfred H. Lang Frank-Heinz Schäfer Horst Stiel
ISBN 10: 3131072822 ISBN 13: 9783131072825
Antiguo o usado Softcover Cantidad disponible: 1
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Descripción Softcover. Condición: gut. Der effiziente Abrechnungshelfer für den täglichen Gebrauch Optimale Anwendung des Gebührenrahmens Zuverlässiger Schutz vor Einsprüchen von Kassen und Patienten Von Sachverständigen geschrieben, die maßgeblich an der GOÄ-Novelle mitwirkten Keine Abrechungsprobleme, da von Krankenkassen zur Abrechungsüberprüfung angewandt Neu + AktuellBerücksichtigung aller aktuellen gesetzlichen Änderungen EurotauglichJetzt durchgängig mit Europreisen - rechtzeitig zur Abrechnung des 1.Quartals 2002 Zukunftsfähigerweitert für zukünftige Entwicklungen (IGEL, Disease Management) Vorwort Seit ihrer Novellierung zum 1. Januar 1983 ist die als Abrechnungsgrundlage für die Vergütung privatärztlicher Leistungen aufgrund § 11 der Bundesärzteordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zwar mehrfach geändert, aber nicht mehr grundlegend überarbeitet worden. Eine umfassende Novellierung der GOÄ war deshalb dringend erforderlich. Nach jahrelangen Vorarbeiten der Bundesärztekammer und der betroffenen Fachverbände hat das Bundesministerium für Gesundheit Ende 1993 einen Referentenentwurf zur Vierten Verordnung zur Änderung der GOÄ vorgelegt. Die von der Bundesregierung am 15. März 1994 beschlossene Fassung beinhaltete folgende Ziele Berücksichtigung der medizinischen und technischen Entwicklung, Berücksichtigung leistungsgerechter Vergütungsstrukturen, Überarbeitung des Leistungsverzeichnisses, insbesondere der Abschnitte B, C, M, 0 und Q, Überarbeitung der Allgemeinen Bestimmungen der GOÄ. Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Einzelheiten sind der Begründung zum Verordnungsentwurf zu entnehmen, die im folgenden im Wortlaut abgedruckt ist. Zusätzlich zu einer auf der strukturellen Überarbeitung der GOÄ beruhenden Anhebung des Honorarvolumens aus privatärztlicher Tätigkeit um rd. 2,9% sah die geplante Verordnung mit Wirkung zum 1. Januar 1995 eine Anhebung des Punktwerts um 0,4 Pfennig (+ 3,6%) auf 11,4 Pfennige vor. Erst nach einer Vielzahl von Verhandlungen hat der Bundesrat nach langem Zögern am 3. November 1995 der Verordnung nach Maßgabe der sich aus der Bundesratsdrucksache 688/95 (Beschluß) ergebenden Änderungen zugestimmt. Die wesentlichen Änderungen des Bundesrates gegenüber der von der Bundesregierung am 15. März 1994 beschlossenen Fassung sind Inkrafttreten der Verordnung infolge des zeitverzögerten Beratungsabschlusses statt am 1. Juli 1994 erst am 1. Januar- 1996dies gilt auch hinsichtlich der Anhebung) (des Punktewertes( um 3,6 v. H., (die ursprünglich zum 1. Januar- 1995 vorgesehen war-. Die Zulässigkeit einer abweichenden Honorarvereinbarung (§ 2 GOÄ) wird für- medizinisch-technische Leistungen ausgeschlossen sowie bei wahlärztlichen Leistungen im I<rankenhaus auf die vom Wahlarzt persönlich erbrachten Leistungen beschränkt. Bei wahlärztlichen Leistungen im Krankenhaus ist der ärztliche Vertreter des Wahlarztes dem Patienten vor Abschluß des Wahlarztvertrages zu benennen. Soweit wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus weder von Wahlarzt selbst noch von dessen ärztlichem Vertreter erbracht werden, wird der Gebührenrahmen auf den 2,3 fachen bzw. bei bestimmten medizinisch-technischen Leistungen auf den 1,8 fachen Gebührensatz reduziert. Für die eingehende Beratung nach Nummer 3 - neu - des Gebührenverzeichnisses wird eine Mindestdauer von 10 Minuten festgelegt und die Berechnungsfähigkeit nur als einzige Leistung oder. im Zusammenhang mit bestimmten allgemeinen Untersuchungsleistungen zugelassen. Darüber hinaus umfaßt der Beschluß des Bundesrates eine Reihe von Detailänderungen zum Gebührenverzeichnis. In ihren Finanziellen Auswirkungen führten die Änderungen des Bundesrates zu einem gegenüber der von der Bundesregierung beschlossenen Fassung von 6,5 v. H. auf knapp 5 v. H. reduzierten Gebührenanstieg für privatärztliche Leistungen. Nachdem auch die hauptbeteiligten Verbände (Bundesärztekammer, Verband der privaten Krankenversicherung e. V.) sich für die Inkraftsetzung der Verordnung in der vorliegenden Fassung ausgesprochen hatten, hat die Bundesregierung die Verordnung zum 1. Januar 1996 in Kraft gesetzt. Der vorliegende Kommentar ist von den unmittelbar an der Novellierung der GOÄ Beteiligten entwickelt worden. Er soll den abrechnenden Ärzten Hilfestellung bei der Anwendung des in vielen Bereichen von Grund auf erneuerten Leistungsverzeichnisses und der überarbeiteten Allgemeinen Bestimmungen geben. Der Kommentar richtet sich aber auch an die Anwender bei den PKV-Unternehmen, Beihilfestellen und sonstigen kostenerstattenden Stellen sowie an interessierte Patienten und Versicherte. Daher sind vielfach in der Kommentierung erläuternde Anmerkungen zu medizinischen Fachbegriffen, Methoden, Indikationen und Standards aufgenommen worden. Der GOÄ-KommentarAusführliche Interpretation der neuen Gebührenordnung. Tipps und Beispiele zur privatärztlichen Abrechnungspraxis von Manfred H. Lang (Autor), Frank-Heinz Schäfer (Autor), Horst Stiel 750 Seiten Verlag Thieme, Stuttgart; Auflage 2., aktualis. A. (19. Juni 2002) Sprache Deutsch ISBN-10 3131072822 ISBN-13 978-3131072825 Größe und/oder Gewicht 23,2 x 13,2 x 3,4 cm Arzt Gebührenordnung für Ärzte GOÄ Kasse Kassenbuch Kassenabrechnung Kassen In deutscher Sprache. 750 pages. 23,2 x 13,2 x 3,4 cm Auflage: 2., aktualis. A. (19. Juni 2002). Nº de ref. del artículo: BN3877

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